Bau-Mindestlöhne: Gewerkschaft nimmt Schlichterspruch an

Berlin (ABZ). - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat den Schlichterspruch zu Branchen-Mindestlöhnen im Bauhauptgewerbe angenommen. „Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug, den Weg für eine Anhebung der Lohnuntergrenzen auf dem Bau endgültig freizumachen“, sagte der IG Bau-Bundesvorsitzende, Robert Feiger.Schlichter für das Bauhauptgewerbe ist der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel. Die Bau-Gewerkschaft sowie das Bauhandwerk und die Bauindustrie hatten ihn auf den Plan gerufen, nachdem drei Verhandlungsrunden zu den Branchen-Mindestlöhnen ergebnislos geblieben waren. In seinem Schlichterspruch hat sich Schlegel dafür ausgesprochen, die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde anzuheben. Darüber hinaus soll der zweite Mindestlohn, den es in den alten Bundesländern und in Berlin für Facharbeiten gibt, erhalten bleiben und ebenfalls steigen – und zwar um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 würde dann ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin bei 15,25 Euro liegen. Der Schlichterspruch sieht vor, dass die neuen, gestiegenen Mindestlöhne eine Laufzeit bis Ende 2020 haben. Von ihnen würden, so die IG Bau, bundesweit mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren.„Es ist wichtig, dass mit den Mindestlöhnen erneut ‚Lohn-Stoppschilder‘ nach unten gesetzt werden. Andernfalls würde der faire Wettbewerb auf dem Bau aus den Fugen geraten“, warnte Robert Feiger. Weigerten sich die Arbeitgeber, den Schlichterspruch anzunehmen, drohe die Lohnuntergrenze auf dem Bau auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns abzusacken. „Genau das wäre allerdings ein Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland. Sie würden all die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abdrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern“, sagte Carsten Burckhardt, der im IG Bau-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe verantwortlich ist.

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