Bau-Mindestlöhne: Verhandlungsergebnis bestätigt

Berlin (ABZ). – Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne am Bau ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, sowie der Arbeitnehmerseite, die IG Bau, haben das am 17. Dezember 2020 erzielte Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Damit steigen rückwirkend ab dem 1. Januar der Mindestlohn 1 auf 12,85 Euro (Ost und West) und der Mindestlohn 2 (West) auf 15,70 Euro beziehungsweise für Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit ab 1. Januar 2021 beträgt zwölf Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und Berlin, wenn überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen