Bauaussichten 2016

Leichte Beschleunigung des Umsatzwachstums

von:

Prof. Thomas BAUER, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Berlin

Baupolitik

Die deutsche Bauwirtschaft hat sich auch 2015 auf einem moderaten Wachstumskurs bewegt. Die Umsätze sind zwar nicht so stark wie 2014 gestiegen, das Umsatzplus von nominal 2 % entsprach jedoch in etwa unseren Erwartungen.

Für 2016 rechnen wir mit einer leichten Beschleunigung des Umsatzwachstums. Der Wohnungsbau bleibt mit Blick auf die Wanderungsströme nach Deutschland, und auch innerhalb Deutschlands Konjunkturmotor. Anders als 2015 werden 2016 aber auch vom Öffentlichen Bau Wachstumsimpulse ausgehen.

Der zunehmende Mangel an kostengünstigem Wohnraum ist das derzeit beherrschende Thema der Politik. Besonders stark betroffen sind unsere Ballungsgebiete, wo besonders junge Familien, Studierende, Auszubildende und Senioren den Mangel zu spüren bekommen. Der Zustrom der Migranten nach Deutschland verschärft die angespannte Situation weiter.

In seiner Wohnungsbedarfsstudie ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) noch im Sommer dieses Jahres von jährlich 272.000 Wohneinheiten für die Jahre 2016 bis 2020 ausgegangen. Mit dem Zustrom der Flüchtlinge ist diese – von Bau- und Wohnungswirtschaft ohnehin für zu niedrig gehaltene – Zahl nicht mehr aktuell. Geht man – wie der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten – davon aus, dass bis zum Jahre 2020 zwischen 3 und 3,6 Mio. Menschen zu uns kommen werden, dann müssen bei einer Schutz- bzw. Bleibequote von 50 bis 60 % bis zum Jahr 2020 in Deutschland 1,7 bis 2 Mio. Menschen mit Wohnraum versorgt werden. Daher hat das BBSR die Zahl nun auf 350.000 bis 400.000 Einheiten pro Jahr korrigiert. Darauf werden wir unsere Wohnungsbaupolitik neu ausrichten müssen!

Die deutsche Bauindustrie bietet schon heute kostengünstige Wohnlösungen an, die schnell realisierbar, flexibel nutzbar, aber auch nachhaltig sind. Voraussetzung dafür ist Standardisierung: Statt dem Leitbild der Unikatfertigung zu folgen, sollten künftig stärker Prototypen geplant werden, die dann deutschlandweit in Serie umgesetzt werden können. Die gewünschten Kostensenkungseffekte ergeben sich dann durch Optimierung der Planung und der Produktionsprozesse bei verstärktem Einsatz von Fertigelementen.

Aber: Kostensenkungseffekte lassen sich nicht allein durch Standardisierung und Serienfertigung erzielen; es gilt auch die Regelungen des Bauordnungs- und des Baunebenrechts, die Bauordnungen der Länder wie auch die kommunalen Satzungen auf kostentreibende Standards zu durchforsten. Eine Umfrage des Hauptverbandes bei seinen Mitgliedsverbänden hat eine Vielzahl von Ansatzpunkten ergeben, z. B.

– die zeitlich befristete Aussetzung der letzten Umsetzungsstufe der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 (Einsparpotenzial pro WE: 7200 Euro),

– Überdenken der Lärmschutzstandards, z. B. zeitlich befristete Zulassung höherer bauakustischer Grenzwerte für die Umnutzung und den Ausbau von Bestandsimmobilien,

– Überprüfung der Abstandsflächenregelungen in den Landesbauordnungen,

– Lockerung der Anforderungen an die Bereitstellung von Stellplätzen (Pkw, Fahrräder, Kinderwagen, etc.) in den Landesverordnungen bzw. kommunalen Satzungen,

– Verzicht auf Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung wie z. B. in § 9 der Landesbauverordnung Baden-Württemberg,

– temporäre Aussetzung von Anforderungen an die Barrierefreiheit, vor allem dann, wenn durch intelligente Systembauweise Nachrüstungen (Badgröße, Aufzüge) möglich sind,

– Erweiterung der Ausnahmetatbestände im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans.

Gleichzeitig müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Förderpolitik mit Blick auf den dramatisch steigenden Wohnungsbedarf neu ausrichten. Ganz oben auf der Prioritätenskala steht für uns die Erhöhung der linearen Abschreibungssätze im Neubau auf mindestens 3 %. Für uns ist dies jedoch kein Fördertatbestand, weil es hier lediglich um eine Anpassung der Abschreibungssätze an den tatsächlichen Werteverzehr geht, insbesondere an die wesentlich kürzere Nutzungszeit der technischen Gebäudeausrüstung.

Darüber hinaus lassen sich aber auch gezielt neue förderpolitische Akzente setzen, beispielsweise durch

– die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA, allerdings nicht flächendeckend, sondern bezogen auf Gebiete mit besonders hohen Wohnungsengpässen,

– die Einführung einer erhöhten AfA für neu errichtete Wohnungen mit Sozialbindung nach dem Muster des früheren § 7k Einkommensteuergesetz, auch diese befristet und regionalisiert.

Gleichzeitig zeichnet sich allerdings schon jetzt ab, dass die Aufstockung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung auf insgesamt 4 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 nicht ausreichen wird. Viele Länder fordern bereits jetzt "einen Nachschlag", vor allem aber eine Verlängerung über das Jahr 2019 hinaus.

In einem Schreiben an Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mittlerweile steuerlichen Anreizen nach langem Zögern sein Plazet gegeben. Vorgesehen ist jetzt eine Sonderabschreibung von jeweils 10 % für das Jahr der Herstellung und das Folgejahr sowie eine von 9 % für das dritte Kalenderjahr. Zusammen mit der üblichen linearen Abschreibung von 2 % könnte der Investor 35 % der Kosten in den ersten drei Jahren geltend machen. Für die Bauindustrie ist das ein wichtiger Schritt nach vorn, der jedoch nicht durch mietrechtliche Belastungen aus dem Bundesjustizministerium konterkariert werden darf.

Im Öffentlichen Bau hat zumindest der Bund die längst überfällige Investitionswende eingeleitet. Gerade der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatte in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die staatlichen Investitionen noch nicht einmal die Abschreibungen decken. Die öffentliche Infrastruktur wurde somit "auf Verschleiß" gefahren. Die Bundesregierung hat daraus endlich die Konsequenzen gezogen und stockt ab dem neuen Jahr vor allem die Investitionen in die Bundesverkehrswege deutlich auf. Das "Sorgenkind" bleiben allerdings weiter die Kommunen. Bei diesen liegen die Nettoanlageinvestitionen in Bauten seit 2002 um 58 Mrd. Euro unter den Abschreibungen. Vor allem in den finanzschwachen Kommunen wird eine Investitionswende ohne finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern kaum möglich sein. Per Saldo werden sich aber die positiven Impulse von der Bundesebene durchsetzen: Wir gehen deshalb davon aus, dass der Umsatz im Öffentlichen Bau des Bauhauptgewerbes 2016 deutlich zulegen wird. Im Gegensatz dazu wird der Wirtschaftsbau im neuen Jahr – wie bereits 2015 – unter der allgemeinen Investitionsschwäche der gewerblichen Wirtschaft leiden. Darauf deuten die Entwicklungen bei Baugenehmigungen und Auftragseingang unmissverständlich hin. Vor allem energieintensive Wirtschaftsbereiche, wie z. B. die chemische Industrie, konzentrieren ihre Investitionen bereits seit Jahren auf ausländische Standorte. Zudem liegt auch die Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe nur minimal über dem langfristigen Durchschnittswert, so dass Erweiterungsinvestitionen – von denen auch die Bauwirtschaft profizieren würde – wenig wahrscheinlich sind. Die Umsätze im Wirtschaftsbau werden daher im neuen Jahr allenfalls stagnieren.

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