Baugewerbe fordert zügige Anpassung der StVO

Halteverbote und Bußgelder hemmen Bautätigkeit

Berlin (ABZ). – Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat sich für eine zügige Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgesprochen. Die derzeit geltenden Halteverbotsregeln und Bußgelder würden die innerstädtische Bautätigkeit hemmen.„Die Straßenverkehrsordnung darf nicht zu einem Bremsklotz der Bautätigkeit werden“, erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa im Vorfeld der Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrats in dieser Woche. „Die vorgesehenen massiv ausgeweiteten Halteverbote führen dazu, dass die Ausführung von Bauaufträgen insbesondere in innerstädtischen Lagen erheblich erschwert wird. Die speziellen Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs müssen stärker berücksichtigt werden.“Der Spitzenverband der deutschen Bauwirtschaft kritisiert insbesondere die geplanten Halteverbotsregelungen. Bauunternehmen wie Baustofflieferanten mit ihren schweren Materialien und Werkzeugen müssten weiterhin die Baustellen direkt erreichen können, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind, auf denen nunmehr Halteverbot gilt. Zudem würden die deutlich verschärften Regelungen dazu führen, dass Baustellenfahrer sehr schnell mit Punkten und Führerscheinverlust konfrontiert würden. „Wir appellieren daher an die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundesrats, die vorgesehenen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Es braucht Nachbesserungen, damit Bauunternehmen auch innerstädtisch Wohnungen bauen können, ohne dass Strafen drohen“, sagte Pakleppa.Der ZDB fordert zudem, die nachgebesserten Regelungen zügig zu beschließen. Im Rahmen der Änderung der StVO wird auch die Autobahn GmbH des Bundes mit notwendigen hoheitlichen Rechten ausgestattet. Werde die Änderung der StVO weiter blockiert, dürfte die neue Betreibergesellschaft nach ihrem Start zum 1. Januar 2021 keine Baustellen auf den Autobahnen errichten. „Die Autobahn GmbH braucht dringend die Sonderrechte für Baufahrzeuge oder Kehrdienste. Hier muss jetzt schnell eine pragmatische Lösung gefunden werden“, so Pakleppa abschließend.

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