Baugewerbe warnt

Neue CE-Kennzeichnung weist viele Lücken auf

Berlin (ABZ). – "Mit den Änderungen der technischen Regeln für Bauprodukte durch Änderung der Bauregelliste ist das bewährte Ü-Zeichen für Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 weggefallen, da ein Ersatz zwischenzeitlich nicht geschaffen worden ist. Das Nachsehen haben Bauherren, Bauunternehmer und Planer, die mit einer völlig unzureichende CE-Kennzeichnung zurecht kommen müssen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, kürzlich in Berlin. Nun drohe erhebliche Unsicherheit. Denn die geplanten Neuregelungen würden viele Lücken aufweisen. Bis heute sei nicht geklärt, wie die Bauproduktenqualität im Einzelfall nachzuweisen ist. Der Europäische Gerichtshof hat 2014 betont, dass Deutschland mit drei nationalen Zusatzregelungen für europäisch harmonisierte Bauprodukte gegen die seinerzeitige EG-Bauproduktenrichtlinie verstoßen habe. Der EuGH hat in seiner Urteilsbegründung der Bundesregierung vorgehalten, sich nicht mit den notwenigen formalen Beschwerdeverfahren nach der EG-Bauproduktenrichtlinie gegen die mangelhaften europäischen Regelungen zur Wehr gesetzt zu haben, und deshalb in den nationalen Zusatzregelungen eine Vertragsverletzung gesehen.

Eine Anpassung des deutschen Bauordnungsrechtes mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) ist im Gange und die Notifizierung in Brüssel ist erfolgt. Eine weiterführende Verwaltungsvorschrift (VV TB), die die Anwendbarkeit von Bauprodukten regelt, ist ebenfalls zur Notifizierung in Brüssel, aber noch nicht bestätigt worden. Mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr ist nicht zu rechnen.

Diesem Ablauf zum Trotz hat das Deutsche Institut für Bautechnik vorsorglich die Grundlage für die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen zum 15.10.2016 geändert, was zu einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Bauprodukte geführt hat. U. a. werden die bisherigen Anforderungen für Zemente mit besonderen Eigenschaften, Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton nach harmonisierten Produktnormen für tragende Zwecke, Keramikklinker oder auch statisch beanspruchte Hohl- oder Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften gestrichen, so dass diese Produkte nur noch das CE-Kennzeichen tragen. Derartige Bauprodukte beeinflussen die Statik von Gebäuden, den Brandschutz sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz gefährden, so dass das derzeitige Niveau der Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Bauwerken in Deutschland nicht mehr zu halten sein dürfte.

Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards müssen die Produkteigenschaften für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, was das Bauen erheblich verteuert. Regelungen, wer dies ausführen darf und auf welcher Prüfgrundlage, fehlen zzt. ebenfalls vollständig. "Es ist unverantwortlich, seit fast 100 Jahren gut funktionierende Regelungen ohne adäquaten Ersatz außer Kraft zu setzen. Wir fordern Bund und Länder auf, die notwendigen rechtlichen Schritte für eine schnelle Korrektur der mangelhaften europäischen Bauproduktnormen zu ergreifen. Wir brauchen umgehend Klarheit, wie ab kommender Woche Bauprodukte vertragssicher eingebaut werden können. Das gilt insbesondere für laufende Bauvorhaben Die Bauaufsicht der Länder muss sich dringend auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Die Bauminister von Bund und Ländern müssen dem Thema höchste Priorität beimessen", forderte Pakleppa.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Staatlich geprüfte*r Bautechniker*in (m/w/d) für..., Halstenbek  ansehen
als Kalkulator GaLaBau (m/w/d) oder diese..., Münster  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Gebrauchtmaschinen Angebote

DBMB - Die Baumaschinen Börse
DBMB - Die Baumaschinen Börse

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen