Bauindustrie zu Arbeitszeiterfassung

EuGH-Urteil schafft noch mehr Bürokratie

Berlin (ABZ). – Mit einem Urteil vom 14. Mai dieses Jahres fordert der Europäische Gerichtshof (EuGH) verpflichtende nationale Regelungen für Arbeitgeber, ein System zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Das soll objektiv, verlässlich und allen Arbeitnehmern zugänglich sein. Aus Sicht des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) spielt das Gericht damit jedoch Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus und schafft weitere bürokratische Hürden. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit. Unsere Bauunternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen", kritisiert HDB-Hauptgeschäftsführer Dieter Babiel das Urteil. "Ich warne davor, dass für Spanien ergangene Urteil zum Anlass für weiter verschärfte Arbeitgeberpflichten bei der Arbeitszeiterfassung zu nehmen. Im gewerblichen Bereich und bei unteren Entgelten im Angestelltenbereich sind schon die heutigen Regelungen mit großem Aufwand im Interesse der Mindestlohnkontrolle verbunden. Sollte sich das künftig bei flexibel tätigen, gut bezahlten verantwortungsvollen Angestellten fortsetzen, gingen davon auch atmosphärische Störungen zulasten von Arbeitnehmern aus. Wir dürfen Arbeitnehmerschutz und Vertrauensarbeitszeit nicht gegeneinander ausspielen, weil wir damit die Kultur guter Beschäftigungsverhältnisse in Mitleidenschaft ziehen", so Babiel weiter. Stattdessen bräuchten Bauunternehmen für unternehmerische und Arbeitnehmer für private Zwecke mehr Flexibilität. Da seien auch die Sozialpartner gefordert.

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