Baukindergeld

GroKo streitet um Höhe der Zuschüsse

Berlin (dpa). – In der großen Koalition gibt es Ärger um das geplante Baukindergeld für Familien, die sich Wohneigentum anschaffen. Die Union und Bauminister Horst Seehofer (CSU) wollen mehr Geld in die Förderung stecken als bisher verabredet. "Wir müssen beim Baukindergeld nachsteuern", teilte der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Kai Wegner (CDU), in der vergangenen Woche mit. "In einer Koalition werden die Dinge gemeinsam und nicht einsam durch den Bundesfinanzminister entschieden." Aus dem SPD-geführten Finanzministerium hieß es dagegen, vereinbart seien insgesamt 2 Mrd. Euro für die Förderung von Wohneigentum bis 2021 – alles andere stünde unter Finanzierungsvorbehalt. Der Konflikt brach, wie zunächst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, in einer Sitzung des Bauausschusses im Bundestag aus. Nach Berichten von Teilnehmern verlangte Seehofer, der an der Sitzung teilnahm, mehr Geld für das von der Union durchgesetzte Projekt. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, wer das Baukindergeld beantragen kann - allerdings könnten die bisher dafür vereinbarten Mittel je nach Ausgestaltung der Förderung nicht ausreichen, falls alle Berechtigten auch einen Antrag stellen. "Das ist ein klares Foulspiel", warf SPD-Fraktionsvize Sören Bartol Seehofer vor. "Die Bedingungen stehen im Koalitionsvertrag, den Horst Seehofer als CSU-Parteivorsitzender unterschrieben hat. Es ist an ihm, etwas vorzulegen, was diese Bedingungen erfüllt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. So sieht es auch der Obmann der SPD im Bauausschuss, Bernhard Daldrup: "Herr Seehofer muss erst liefern, bevor man sich über weitergehende Forderungen unterhält." Schließlich sei eine ganze Wohnraumoffensive vorgesehen. Wenn sich der Spielraum ergebe, dann habe man die Förderung von sozialem Wohnungsbau und die Eigentumsförderung gleichwertig im Blick. Laut Koalitionsvertrag sollen Familien für den Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses 1200 Euro pro Kind und Jahr erhalten, und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind.

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