Baulandmobilisierung für Wohnungsbau in Hessen-Thüringen

Angemessene Ressourcen in der Verwaltung gefordert

Wiesbaden (ABZ). – Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) wird in den Ländern und Kommunen intensiv diskutiert, informiert der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen. Der Verband begrüße jede Mobilisierung von Bauland sowie jede investive Boden- und Wohnungspolitik in Hessen und Thüringen. Kritisch sieht die Bauwirtschaft, dass das novellierte Gesetz nur zur Baulandumverteilung in kommunale Hände genutzt werden kann, ohne dass Bauland wirklich mobilisiert wird. BIV-Hauptgeschäftsführer Burkhard Siebert: "Das Gesetz darf in der kommunalen Umsetzung nicht dazu führen, dass Bauland sogar verknappt wird." Der Verband weist vor allem darauf hin, dass das neue und erweiterte Instrumentarium des Städtebaurechts oft im Widerspruch zu der personellen Unterbesetzung vieler Bau- und Planungsämter in Hessen und Thüringen steht. Wichtig sei, dass die vorhandenen städtebaulichen Instrumente zielgerichtet und transparent angewendet werden.

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