Baurechtsreform

Treuenbrietzen ist als Modellstadt ausgewählt

von:

Ronald BAHLBURG

TREUENBRIETZEN - Weniger Ärger und Bürokratie bei Bauprojekten – das erhofft sich die brandenburgische Kleinstadt Treuenbrietzen von der Erprobung der anstehenden Baurechtsreform. Diese hatte die Bundesregierung kürzlich beschlossen. Treuenbrietzen (Potsdam-Mittelmark) gehört mit anderen Kleinstädten wie dem bayerischen Alling und dem niedersächsischen Wittmund zu einem Kreis von Modellstädten für die Baurechtsreform: "Wir haben einige Erfahrungen als Pioniere gesammelt", sagte Bürgermeister Michael Knape (parteilos) der Nachrichtenagentur dpa. Diese wolle die Kommune einbringen. Knape plädiert für strengere Regelungen, um etwa eine geplante Schweinemastanlage direkt an der Grenze zum Treuenbrietzener Ortsteil Niebel verhindern zu können. Darüber stritten derzeit die Kommune und der Investor. "Die Anlage steht noch nicht, weil es der falsche Standort ist."

Darüber hinaus verfolgt die 7700-Einwohner-Stadt am Niederen Fläming die Linie, Sanierungsmaßnahmen auf den Bestand in ihrer Mitte zu konzentrieren und daneben nicht unnötig Bauland im Außenbereich auszuweisen. Bauamtsleiter Christoph Höhne nennt das "Bestandsentwicklung aus dem Kern" heraus. Hier steht die Kommune, die laut Knape mit 211 Quadratkilometern zumindest flächenmäßig doppelt so groß ist wie Paris, in engem Kontakt mit der brandenburgischen Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen". Sie hat neben Treuenbrietzen 30 weitere Mitglieder; Bürgermeister Knape ist Vorsitzender der AG. Vor rund einem Jahr war das aus elf Ortsteilen bestehende Treuenbrietzen über den Städte- und Gemeindebund in die Auswahl der Modellstädte für die Baurechtsreform der Bundesregierung gekommen. Die Reform zielt unter anderem darauf ab, den Bau von Kitas in Städten zu erleichtern, denjenigen umstrittener Spielhallen oder großer Tiermastanlagen jedoch zu erschweren. Obendrein will sie den Verlust landwirtschaftlicher Anbauflächen begrenzen. Die Reform soll bis zum Jahresende verabschiedet werden und bis zum Frühjahr 2013 in Kraft treten.

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