Baustoff-Fachhandel

Vater Staat ist ein mieser Zahler

MÜNCHEN (ABZ). - Der Baustoff-Fachhandel fordert eine Korrektur beim Insolvenzrecht – denn die Branche steckt im Dilemma: Insolvenzverwalter können Geschäfte der vergangenen zehn Jahre anfechten und das geflossene Geld zurückfordern, wenn ein Baustoff-Fachhändler als Gläubiger einem Kunden öfter Zahlungsaufschübe gewährt oder mit ihm Teilzahlungsvereinbarungen abgeschlossen hat. "Für die Baustoff-Branche ist diese Entwicklung fatal", warnte Stefan Thurn auf der Bau-Fachmesse 2015 in München. Denn nach der Pleite eines Kunden blieben Baustoff-Händler nicht nur auf unbezahlten Rechnungen sitzen, so der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB). Besonders hart treffe den Baustoff-Fachhandel, dass der Insolvenzverwalter auch noch Beträge zurückverlangen dürfe, die der Kunde Jahre vor seiner Insolvenz für gelieferte Baustoffe gezahlt habe. Das Geld, das die Baustoff-Händler bereits erhalten und ihrerseits fest verplant haben, drohe verloren zu gehen. "Oft droht dabei dann auch dem Baustoff-Händler der wirtschaftliche Ruin", stellte Thurn klar. Bau-Pleiten entwickelten sich so zum "Bumerang" für den Fachhandel. Der BDB fordert hier dringend Korrekturen. Denn es seien gerade die Baustoff-Fachhändler, die bspw. in langen Wintern von ihren Kunden, Bauunternehmen und Handwerkern, gefragt würden, …

… ob sie ihnen mit Warenkrediten in der Refinanzierung entgegenkommen könnten. Die Händler zeigten Kulanz – "und dennoch fällt ihnen ihr Verhalten auf die Füße", so Thurn.

Prof. Dr. Rödl von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform erklärte: "Der Insolvenzverwalter, der einen später insolvent werdenden Kunden betreut, wertet die gezeigte Kulanz als Indiz dafür, dass der Fachhändler von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden gewusst habe. Und dann hält der Konkursverwalter die Hand auf, um Geld zurückzufordern."

Betroffen sei aber nicht allein der Baustoff-Fachhandel. Einem aktuellen Hilferuf aus der Wirtschaft hätten sich mittlerweile elf Unternehmerverbände angeschlossen. Dabei reiche das Spektrum von Handelsverbänden über Energieversorger bis hin zum Gesamtverband Textil und Mode.

Eine aktuelle Untersuchung des Verbands der Insolvenzverwalter (VID) habe das "Ausmaß der Misere" bereits gezeigt, so Prof. Rödl. Bei nahezu jeder achten Insolvenz sei es in den vergangen Jahren zur Anfechtung gekommen. Durchschnittlich würden über 38 700 Euro zurückgefordert. "Diese große Summe sorgt im Mittelstand für Kopfzerbrechen", sagte Prof. Rödl. Hier müsse sich so schnell wie möglich etwas ändern.

Die Insolvenzanfechtung sei ein dicker Wermutstropfen bei einer insgesamt eher erfreulichen Insolvenzentwicklung, so die Creditreform: Deren Daten zeigten, dass die Insolvenzzahlen im vergangenen Jahr auf breiter Front gesunken seien. 23 800 Unternehmen wären 2014 in die Insolvenz gegangen – ein Rückgang von 8,9 % gegenüber dem Vorjahr und damit sogar der niedrigste Stand seit 15 Jahren. Die Verbraucherinsolvenzen seien im vergangen Jahr mit 86 900 um immerhin 4,9 % gegenüber dem Vorjahr nach unten gegangen. Weniger wären zuletzt 2005 gemessen worden. Zustande gekommen seien die guten Werte durch die günstige Wirtschafts- und Konjunkturlage der letzten Jahre, kommentierte Prof. Rödl. Entscheidend sei jetzt allerdings, dass die Politik wichtige Wirtschaftszweige wie die Baustoff-Branche endlich vom "Bremsklotz Insolvenzanfechtung" befreie.

Zum "aktiven Bremser" werde der Staat auch selbst, wenn es um das Bezahlen offener Rechnungen gehe. Nur rund zwei Drittel der öffentlichen Auftraggeber zahlten innerhalb der üblichen Monatsfrist – rund 32 % brauchten länger, wie Creditreform ermittelt habe. Bei den privaten Auftraggebern seien es nur 8,2 %, die sich nicht an die Monats-Marke hielten. "Die Zahlungsmoral des Staates ist mies", kritisiert Prof. Rödl.

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