Bauverband zur Gemeindeordnung

Geplante Änderung bedroht Mittelstand

STUTTGART (ABZ). - Die Landesvereinigung Bauwirtschaft warnt davor, dass der geplante Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen Bauunternehmen führt. "Es kann nicht sein, dass kommunale Betriebe durch die Gesetzesänderung in unmittelbare Konkurrenz zu privaten Anbietern treten dürfen und damit die Existenz unserer Firmen bedrohen", kritisiert Geschäftsführer Dieter Diener die aktuellen Pläne der Landesregierung Baden-Württemberg. Ganz offensichtlich versuche man hier, den klammen Kommunen gegenüber den örtlichen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Vorgesehen sei, die so genannte "verschärfte Subsidiaritätsklausel" in der derzeitigen Gemeindeordnung durch eine "einfache Subsidiaritätsklausel" zu ersetzen, was den Kommunen ein deutlich erweitertes Bestätigungsfeld verschaffen würde, so der Verband. Aufgabe der Gemeinden sei es in erster Linie, die kommunale Daseinsvorsorge wie z. B. Müllabfuhr oder Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung für ihre Bürger zu gewährleisten. Deshalb bestimme die derzeitige Gemeindeordnung, dass eine Kommune außerhalb dieser Daseinsvorsorge nur dann tätig werden dürfe, wenn es keinen privaten Anbieter gebe, der die Leistung ebenso gut erbringen könne. Dies solle nun geändert werden. In Zukunft müsste ein privater Anbieter beweisen, dass er die Leistung besser und wirtschaftlicher erbringen könne als die staatliche Konkurrenz. Nur dann dürfe die Gemeinde nicht tätig werden. Da dieser Beweis faktisch nicht zu führen sei, seien den Kommunen künftig in ihrer wirtschaftlichen Betätigung keine Grenzen mehr gesetzt. Diener verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass kommunale Betriebe im Gegensatz zu privaten Firmen eine Reihe von Privilegien genießen, die einen fairen Wettbewerb von Vornherein ausschließen. Gerate bspw. ein kommunales Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, sprängen die Gemeinden und damit der Steuerzahler mit öffentlichen Geldern ein, während ein Privatunternehmen in derselben Situation schlicht Insolvenz anmelden müsse. Häufig gebe es auch personelle Verflechtungen zwischen den kommunalen Betrieben und der Verwaltung, was im Kampf um Aufträge einen unbestreitbaren Wettbewerbsvorteil bedeute. Für bestimmte, von öffentlichen Einrichtungen erbrachte Leistungen, müsse zudem keine Mehrwertsteuer oder nur ein reduzierter Mehrwertsteuersatz abgeführt werden, so dass der kommunale Betrieb einen privaten Anbieter immer mit günstigeren Preisen ausstechen könne. Ordnungspolitisch sei überdies daran zu erinnern, dass sich der Staat in erster Linie aus Abgaben finanziere und nicht, indem er mit der Privatwirtschaft in Konkurrenz trete.

Konkret hätte die Gesetzesänderung laut Dieter Diener deutliche Auswirkungen auf die Bauwirtschaft: "Kommunale Eigenbetriebe könnten dann z. B. konkurrenzlos günstig Wege- und Pflasterarbeiten anbieten, Maßnahmen im Wohnungsbau und bei der Stadtsanierung oder allgemeine Garten- und Landschaftspflege. Dies führt letztlich zu einer Verdrängung privater Unternehmen vom Markt und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu Steuerausfällen. Sinnvolle Mittelstandsförderung, wie von der Politik allenthalben propagiert, sieht anders aus." Die baden-württembergische Bauwirtschaft fordert daher die Landesregierung auf, die Subsidiaritätsklausel in § 102 der Gemeindeordnung unangetastet zu lassen und einer ungezügelten Erwerbstätigkeit der öffentlichen Hand keinen Vorschub zu leisten.

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