Bauvertragsrecht

BVMB sieht dringenden Änderungsbedarf

Bonn (ABZ). – Mit Entsetzen verfolgt die mittelständische Bauwirtschaft die derzeitigen Beratungen über die Reform des Bauvertragsrechts. Es enthält einerseits Regelungen zu Aus- und Einbaukosten und zum Verbraucherschutz, andererseits aber auch heftig umstrittene Vorschläge zum Bauvertragsrecht. "Die Regelungen zu Aus- und Einbaukosten und zum Verbraucherschutz können wir grundsätzlich tragen, aber die unausgewogenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht müssen nicht nur aus dem Gesetzentwurf herausgelöst, sondern zurückgestellt und gründlich überarbeitet werden", kritisiert der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), Michael Gilda. Das neue Bauvertragsrecht sei ein Paradebeispiel für Gesetzespfusch, weil es schwere handwerkliche Fehler enthalte und die Bauwirtschaft erheblich benachteilige. Gilka hält z. B. die Ausgestaltung des einseitigen Anordnungsrechts des Bauherrn für völlig überzogen. So könne der Bauherr z. B. statt der Errichtung eines vereinbarten Zweifamilienhauses mitten in der Bauphase eine Bauänderung in ein zehn-stöckiges 400-Betten-Hotel anordnen. "Das Anordnungsrecht des Auftraggebers macht den Bauunternehmen zum Knecht des Bauherren", moniert Gilka und ergänzt: "Das Gesetz führt dazu, dass Bauunternehmen künftig die mangelhafte Planung des Bauherren ausbügeln müssen. Es droht ein Planungschaos, wodurch das Bauen teurer statt besser wird. Planungsmängel wie bei Großprojekten sind vorprogrammiert."Gilka befürchtet, dass die mit dem Gesetz ursprünglich verfolgten Ziele weit verfehlt werden. "Qualität, Kostensicherheit und Termintreue am Bau werden nicht gefördert, sondern gefährdet", prophezeit der BVMB-Hauptgeschäftsführer. Ihn ärgert besonders, dass ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Zivilrechts für Bauverträge abgeschafft und die Bauwirtschaft "entrechtet" würde.

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