Bedienausweis für Arbeitsbühnen

Händler sorgt für rechtliche Sicherheit und Arbeitsschutz

HANNOVER (ABZ). - Ein Thema, an dem Unternehmer in der Baubranche nicht vorbei kommen, ist das schwierige Kapitel Unterweisungspflicht. Als Vermieter von Arbeitsbühnen hat sich das Hannoveraner Unternehmen AVS Systemlift AG dieser Problematik angenommen und bietet seit einiger Zeit ein zertifiziertes Schulungssystem.

Im eigenen Hause oder direkt bei der AVS Systemlift AG bietet das Unternehmen die Möglichkeit, Anwender in der Bedienung der von Ihnen häufig genutzten Arbeitsbühnen zu schulen, zu unterweisen und einzuweisen. Geschult werden in der Theorie die geltenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsbestimmungen, der Umgang mit Betriebsanleitungen, die jeweilige Gerätetechnik sowie die Themen "Gefahren im Umgang mit Arbeitsbühnen" und "Wer darf eine Arbeitsbühne bedienen?".

In der Praxis geht es anschließend um Schwerpunkte wie "Gerätetechnik vor Inbetriebnahme", "Die sichere Bedienung", "Fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition", "Heben + Senken + Drehen + Schwenken", "Sicheres Arbeiten auf der Plattform" sowie "Kontrolle der Bodenbeschaffenheit". Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer die international gültige Systemlift "System-Card" und ein Checkheft für den Typennachweis in der Praxis.

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