Befristete Ausnahmeregelung

Änderung in Rekordzeit beschlossen

Berlin (ABZ). – "Wir unterstützen Länder und Kommunen schnell und unbürokratisch bei der Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine", sagte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zum Bundestagsbeschluss zur Änderung des §246 Bau-Gesetzbuch.

"Mit der Wiedereinführung des Absatz 14 im §246 c weiten wir die bereits bestehenden bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten zur vereinfachten Schaffung von Unterkünften vorsorglich aus. Wenn eine Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig Unterkünfte bereitstellen kann, eröffnet diese befristete Ausnahmeregelung weiteren Spielraum", erläuterte die Minsterin.

In Rekordzeit habe der Bundestag diese Änderung beschlossen. Das Baugesetzbuch stelle damit einen umfangreichen Instrumentenkasten zur einfachen und flexiblen Planung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung. Geywitz weiter: "Niemand weiß, was die kommenden Monate bringen werden. Wir wollen jetzt den Geflüchteten das Ankommen erleichtern. Dabei behalten wir im Blick, dass sie rasch eine eigene Wohnung in einem guten Umfeld brauchen."

2015 wurden laut Ministerium bereits umfangreiche Sonderregelungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften getroffen. Diese sind im §246 Bau-Gesetzbuch geregelt. Zuständig für die Entscheidung über die Abweichung der Vorhaben vom Bauplanungsrecht ist nach Absatz 14 die höhere Verwaltungsbehörde.

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