Befristung sorgt für Ärger bei Verband
Im Bauhauptgewerbe sei die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten. Pakleppa weiter: "Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen zehn Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an."
Dennoch gebe es Arbeitssituationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig sei. Die in anderen Branchen, wie zum Beispiel im Ausbaugewerbe mögliche Leiharbeit stehe den vom ZDB vertretenen Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, seien daher befristete Arbeitsverträge. Der vorgelegte Entwurf schränke Unternehmen unnötig ein und nehme ihnen Flexibilität.