Bei Parkflächen mit mehr als 25 Plätzen

NRW-Bauministerin für Photovoltaik-Pflicht

Düsseldorf (dpa). – Über neu gebauten offenen Parkflächen mit mehr als 25 Plätzen sollen in Nordrhein-Westfalen künftig Photovoltaik-Anlagen Pflicht werden. Das kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) kürzlich in Düsseldorf an. Damit sollten künftig riesige, natürliche Flächen versiegelnde "Beton-Wüsten" – etwa vor Supermärkten – wenigstens mit einem Nutzen für die Gesellschaft verbunden werden.

Die Photovoltaik-Anlagen seien ein Mittel gegen sommerliche "Hitze-Inseln" vor allem in den Städten, weil sie Wärme aufnähmen, Schatten spendeten und gleichzeitig auch mit Ladestationen für Elektro-Autos gekoppelt werden könnten, erläuterte Scharrenbach. "Das ist was Neues für und in Nordrhein-Westfalen." Die konkreten Anforderungen und Ausnahmeregelungen – etwa, falls die Anlage partout nicht in die Wohngegend passt – sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Die geplante Änderung ist Teil einer Novellierung der Landesbauordnung, die nach den anstehenden Beratungen im Landtag zum 1. Juli 2021 greifen soll und der das Landeskabinett bereits zugestimmt habe, berichtete Scharrenbach. Vorgesehen seien auch Erleichterungen beim Dachausbau für neue Wohnungen sowie für höhere Antennen für den Ausbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes. Obwohl die dafür nötigen Funkbreiten ein dichteres Netz an Sende-Anlagen erforderten, dürfe auch im ländlichen Raum "kein Stangenwald" produziert werden, betonte Scharrenbach.

Antennen dürften künftig den Planungen zufolge bis zu 15 Meter hoch – bisher nur 10 Meter – genehmigungsfrei über dem Dach errichtet werden. Allerdings wird ein Standsicherheitsnachweis vorgeschrieben. Frei stehende Anlagen im Außenbereich dürften demnach bis zu 20 Meter hoch sein.

In der Bauordnungsnovelle seien zudem neue Maßnahmen gegen Schottergärten vorgesehen. "Dem Grunde nach sind die heute schon nicht zulässig", erklärte Scharrenbach. Bereits jetzt sei vorgeschrieben, nicht überbaute Flächen zu begrünen und wasseraufnahmefähig zu gestalten. Verstöße würden aber häufig nicht geahndet – etwa wegen mangelnder Kapazitäten oder anderer Prioritäten der kommunalen Behörden.

Der Ausbau von Obergeschossen soll in Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2019 errichtet worden sind, erleichtert werden, wenn er neuem Wohnraum dient. In dem Fall könne auf die ansonsten ab dem vierten Geschoss einschließlich geltender Aufzugspflicht verzichtet werden, erläuterte Scharrenbach. Oft müssten solche Aufzüge außen angebracht werden, was so teuer sei, dass der Ausbau sich meist nicht rentiere – und in manchen Fällen gar nicht umsetzbar sei. Vereinfacht werden solle auch die nachträgliche energetische Dämmung von Außenwänden – bis 30 Zentimeter – und Dächern.

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