Bei Stahlbauteilen

Sicherheits-Regelwerk wird noch unterschätzt

Feuerverzinkter Stahl
Nachtansicht des Gare Liége-Guillemins: Für Calatrava, der in Lissabon, Zürich und Lyon ebenfalls imposante Großbahnhöfe schuf, zählen Übersichtlichkeit, Transparenz und Leichtigkeit zu den elementaren Gestaltungsmerkmalen. Die weit geschwungenen, eleganten Bögen der Vordächer entstanden unter Einsatz von MSH-Profilen von V & M Tubes. Fotos: V & M Tubes

RIETBERG (ABZ). - Obwohl seit mittlerweile gut einem Jahr in Kraft, ist die DASt-Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlkonstruktionen" längst nicht bei allen Stahlbauern bekannt beziehungsweise in ihrer Bedeutung noch immer unterschätzt.Bereits zum wiederholten Mal hatte die Seppeler Gruppe daher ihre Kunden in die Verzinkerei nach Rietberg eingeladen, um das Regelwerk und seine Bedeutung für die Stahlbauer zu erläutern. Die bauordnungsrechtlich verbindliche Vorschrift wurde im Auftrag des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) von dem Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt) erarbeitet und soll bei tragenden feuerverzinkten Stahl- und Metallbauteilen höhere Sicherheit gewährleisten. Ihre Anforderungen müssen bei Planung, Konstruktion und Herstellung beziehungsweise Feuerverzinkung berücksichtigt werden.

Gerhard Scheer, Feuerverzinkungsexperte der Seppeler Gruppe, zeigte in seinem Vortrag anschaulich auf, was dies für Stahl- und Metallbauunternehmen in der Praxis bedeutet: So wies er darauf hin, dass sich die meisten aller zu feuerverzinkenden Stahlteile einem vereinfachten Nachweisverfahren zuordnen lassen. Lediglich bei Abweichungen sind eigene rechnerische Nachweise oder Verfahrensprüfungen erforderlich. Für die anwesenden rund 50 Gäste der Rietbergwerke war es besonders interessant zu erfahren, wie die Bauteile im Bereich der Planung anhand von Werkstoffparametern und Konstruktionsdetails einer von drei Vertrauenszonen zugeordnet werden können. Gerhard Scheer zeigte hierzu, wie in der DASt-Richtlinie hinterlegte Tabellen die Einstufung erleichtern.

Neben den planerischen und konstruktiven Anforderungen an die zu feuerverzinkenden Stahlbauteile sind in der DASt-Richtlinie 022 auch die Anforderungen an die Feuerverzinkung selbst genauestens festgehalten. Für die Überprüfung der verzinkten Bauteile sind eine Sichtkontrolle oder auch eine Magnetpulverprüfung vorgesehen, für die sich laut Scheer Mitarbeiter der Seppeler Gruppe an allen Standorten qualifiziert haben. Dass in der Verzinkerei der Rietbergwerke – wie selbstverständlich in allen anderen Verzinkereien der Seppeler Gruppe auch - alle Voraussetzungen für die Feuerverzinkung nach der DASt-Richtlinie 022 gegeben sind, erlebten die Besucher bei einer abschließenden Betriebsbesichtigung. Dank der Einhaltung aller Vorgaben zur Zinkbadzusammensetzung, Verweildauer im Zinkbad etc. sind alle Verzinkereien der Seppeler Gruppe vom Institut für Oberflächentechnik (IfO) mit dem Übereinstimmungszertifikat (ÜZ-Zeichen) zertifiziert.

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