Bei Wegfall von verbindlichem Preisrecht

Ingenieurkammer warnt vor Qualitätsverlust am Bau

Berlin (ABZ). – Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrigere Preise im Markt zu etablieren. Sollte der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgen, befürchtet die Bundesingenieurkammer große Nachteile vor allem für die Verbraucher. "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden", betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer. "Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf", führt Kammeyer ergänzend aus. Zuvor haben die Planerorganisationen gemeinsam mit der Bundesregierung alles für den Erhalt der Mindest- und Höchstsätze der HOAI getan. Daher dankte Kammeyer der Bundesregierung und insbesondere dem Bundeswirtschaftsministerium für ihr Engagement und sagte: "Ich hoffe sehr, dass das letzte Wort in dem Verfahren noch nicht gesprochen ist." Das Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal diesen Jahres erwartet.

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