Beitragsunabhängige Zuschüsse bei der BG Bau

Prävention gegen Absturz

Berlin (rb). – Abstürze gehören nach wie vor zu den häufigsten Unfallarten auf Baustellen. Nicht selten enden sie tödlich. Eine umfassende Absturzprävention zählt deshalb zum A und O der Arbeitssicherheit am Bau. Mit einem neuen, beitragsunabhängigen Fördermodell will die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) die Bereitschaft ihrer Mitglieder stärken, in entsprechende Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu investieren. Zusätzlich zur beitragsabhängigen Förderung können dabei Arbeitsschutzprämien mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wie die BG Bau mitteilte.

Seit dem 1. Juli können Mitglieder der BG Bau zusätzliche, vom Beitrag unabhängige Fördermittel abrufen. Grundvoraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen mindestens eine Mitarbeiterin beziehungsweise einen Mitarbeiter sowie ein ausgeglichenes Beitragskonto hat. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung von Höhensicherungsgerät, Bau- und Gerüsttreppen, Kleinsthubarbeitsbühnen und weiteren technischen Einrichtungen zur Absturzprävention. Jede förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Absturz wird im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung mit 50 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses beschränkt sich dabei auf eine maximale Fördersumme, die in drei Stufen von 3000 Euro, 5000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr gegliedert ist.

Voraussetzung für die Förderstufe 1 ist das Vorhandensein und die Anwendung einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen, eine Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson oder entsprechende Dienste der BG Bau sowie die Unterzeichnung und Umsetzung der betrieblichen Erklärung des Präventionsprogramms der BG Bau ("Bau auf Sicherheit. Bau auf dich."). Bedingung für die Förderstufe 2 ist die Teilnahme am Programm "Bau auf Bau" der BG Bau (anerkannt werden auch AMS Bau, SCC oder OSHAS), mit dem das Unternehmen die Umsetzung der Grundpflichten des Arbeitsschutzes nachweist. Für die dritte Förderstufe ist zusätzlich ein Nachweis für die Teilnahme mindestens einer betrieblichen Führungskraft am Seminar "Absturzprävention" der BG Bau erforderlich.

Die BG Bau weist darauf hin, dass die beitragsabhängige und die neue beitragsunabhängige Förderung kombiniert werden können. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention könne sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen, so die BG Bau.

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