BER-Betrugs-Prozess

Gericht kündigte baldiges Urteil an

Cottbus (dpa). – Im Prozess wegen Betrugs beim Bau des Hauptstadtflughafens BER ist ein Ende in Sicht. Am nächsten Verhandlungstag (20. Juni) könnte es ein Urteil geben, wie die Richter der zuständigen Strafkammer am Landgericht Cottbus in dieser Woche ankündigten. Ein ehemaliger Inhaber einer Baufirma steht vor Gericht, weil er zwischen April und Juni 2012 falsche Rechnungen für Rohbauarbeiten am Fluggastterminal gestellt haben soll. Bislang äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen, sein Verteidiger kündigte aber für den nächsten Verhandlungstag eine Erklärung seines Mandanten an.

In den Rechnungen sollen folgende Fehler aufgetaucht sein: Es gab laut Staatsanwaltschaft Namensdopplungen bei den Stundenabrechnungen. Ein Mitarbeiter arbeitete damit laut Rechnung an einem Tag zeitgleich an zwei verschiedenen Baustellenbereichen. Zudem seien ganze Bauleistungen mehrfach abgerechnet worden. Die Staatsanwaltschaft will nach den Zeugenvernehmungen im Prozess, der im Mai begonnen hatte, allerdings einige Vorwürfe von ihrer Liste streichen.

In der Anklageschrift war von annähernd 250.000 Euro Schaden die Rede, der der Flughafengesellschaft durch die falschen Rechnungen entstanden sein soll. Letztlich würde sich der Schaden nach Streichung einiger Vorwürfe dann noch auf ungefähr 160.000 Euro belaufen, wie die Staatsanwältin erläuterte.

Als Grund für die Änderung nennt die Anklagebehörde Erkenntnisse aus den Zeugenvernehmungen in der Verhandlung. Das Gericht hatte vor allem Mitarbeiter einer Baufirmen-Arbeitsgemeinschaft (Arge) der BER-Baustelle zu den Namensdopplungen in den Rechnungen befragt. Die Arbeitsgemeinschaft koordinierte die Arbeit der Firmen und gab deren Rechnungen an die Flughafengesellschaft weiter. Die Richter wollten wissen, ob die in Rechnung gestellte Arbeit an sich denn geleistet worden sei und es damit rein theoretisch sein könne, dass nur falsche Namen in den Rechnungen standen. Übereinstimmend gab es die Einschätzung, dass die Arbeiten erbracht worden seien.

Der Bauleiter beschrieb auch ausführlich die Gesamtsituation auf der BER-Baustelle in der Tatzeit – also wenige Monate, bevor der Eröffnungstermin im Sommer 2012 platzte und darauf hingearbeitet wurde, ihn doch noch einzuhalten. Vieles sei auf Zuruf passiert, eine Freigabe eines Bauablaufs sei nicht erteilt worden, das Ganze sei "nicht mehr steuerbar" gewesen.

Von der Flughafengesellschaft habe es die Anordnung gegeben: "Stell' uns Leute". Über Tagelohn seien die zusätzlich anfallenden Arbeiten in dieser Zeit abgerechnet worden. Das sei keine gute Idee gewesen, kritisierte der Bauleiter die Flughafengesellschaft.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen