Berliner Mietendeckel

Entwurf stößt weiter auf heftige Kritik

Berlin (dpa). – Die Mieten in Berlin dürfen nach Senatsplänen ab 2021 um bis zu 1,3 % im Jahr steigen, sofern sie die geplanten Obergrenzen nicht überschreiten. Das sieht der Referentenentwurf für den Mietendeckel hervor, der seit Kurzem online einsehbar ist. Wird er Gesetz, gilt der sogenannte Mietenstopp rückwirkend zum 18. Juni. Betroffen sind auch Staffelmieten. Die Mietobergrenzen liegen je nach Baualter zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro nettokalt je Quadratmeter, hinzu können Modernisierungsumlagen von höchstens 1,40 Euro je Quadratmeter kommen. Wer mehr als 30 % seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben muss, kann eine Senkung bis zur Obergrenze beantragen. Ausgenommen sind Neubauten ab 2014, öffentlich geförderter Wohnungsbau, Wohnheime und Wohnraum privater Träger der Wohlfahrtspflege. Der Senat will den Entwurf Mitte Oktober beschließen, seit Montag werden Verbände angehört. Das Gesetz soll für die nächsten fünf Jahre gelten. Die Pläne für den Mietendeckel in Berlin sind stark umstritten. Vor allem auf Vermieterseite werden die Maßnahmen des Berliner Senats heftig kritisiert. Ärmere Haushalte würden davon nicht profitieren, meint u. a. Vonovia-Chef Rolf Buch. "Die alleinerziehende Mutter oder ähnlich sozial Schwache werden von dem Mietenstopp gar nichts haben", sagte Buch bei einer Veranstaltung der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung in Düsseldorf. "Wer davon was haben wird, ist in erster Linie der Mittelverdienende, der für die gleiche Miete ein Zimmer mehr bekommt", erklärte der Chef des größten deutschen Immobilienkonzerns, der im Raum Berlin 43.000 Wohnungen unterhält. Der Mietendeckel werde das Problem des Wohnungsmangels nicht lösen. Buch warnte zugleich davor, dass mehr Wohnungen unter der Hand weitervermietet und nicht mehr auf dem Markt angeboten werden: "Wir werden Schwarzmärkte generieren."

Auch die Opposition zeigt sich entschlossen, die Pläne für den Mietendeckel nicht unkommentiert zu lassen. Die Berliner CDU-Fraktion macht sich für eine rasche rechtliche Überprüfung des geplanten Mietendeckels stark. "Wir wollen verhindern, dass Mieter nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung zur Kasse gebeten werden, wenn sich der Mietendeckel als unwirksam erweist", sagte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger. Deshalb plane seine Fraktion in Kooperation mit der Unionsfraktion im Bundestag eine sogenannte Normenkontrollklage. Diese sei beim Bundesverfassungsgericht oder dem Berliner Verfassungsgerichtshof möglich. Wo sie nach Verabschiedung des Gesetzes eingereicht werde, sei noch offen. Die Unionsfraktionen auf Landes- und Bundesebene stimmten sich ab. "Unser Ziel ist schnelle Rechtssicherheit bei allen Beteiligten, also Mietern und Vermietern", so Dregger. Die CDU hält den Deckel für verfassungswidrig. Ein Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nach den Plänen des rot-rot-grünen Senats zwar erst im Januar in Kraft treten, aber rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten soll. An diesem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte beschlossen. "So etwas hat es in der Rechtsgeschichte in Deutschland noch nicht gegeben", sagte Dregger. Eckpunkte hätten keine rechtliche Qualität.

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