BG BAU-Aktion
Belastungen durch Lärm senken
Die Genossenschaft kümmert sich um die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, darunter auch die Lärmschwerhörigkeit. Laut BG BAU lassen sich Belastungen durch Lärm jedoch senken, etwa mit geräuschreduzierten Fahrzeugen und Maschinen oder Schallschutzmaßnahmen. Zudem fördert die BG BAU einen angepassten Gehörschutz mit Arbeitsschutzprämien.
In der Bauwirtschaft hätten mehr als ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten Hörschäden als Ursache. Allein 2019 betrugen die Kosten der BG BAU nach eigenen Angaben für Heilbehandlungen, Rehabilitationen und Renten an Lärmgeschädigte 18 Millionen Euro. Deshalb informiert die Genossenschaft über lärmarme Arbeitsverfahren und Schallschutzmaßnahmen. "Am wirkungsvollsten ist es, den Lärm schon am Entstehungsort zu mindern, um nachhaltige Lösungen zu erreichen", sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. Es gebe entsprechende Regelungen zur Kennzeichnung von lauten Arbeitsplätzen als Lärmbereichen.
Dort müssten technische oder – nachrangig – organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Das heißt, Unternehmen müssen laut BG BAU etwa lärmgeminderte Maschinen und Werkzeuge, wie schallreduzierte Baustellenkreissägen, einsetzen.
Wenn keine technischen und organisatorischen Mittel eingesetzt werden könnten, müssen Unternehmen persönliche Schutzausrüstung – also Gehörschutz – bereitstellen. Bei einer tagesdurchschnittlichen Lärmbelastung von 85 Dezibel(A) müssen die Beschäftigten laut Vibrations- und Arbeitsschutzverordnung den bereitgestellten Gehörschutz tragen.
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