BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU

Arbeitsschutzstandards veröffentlicht

Berlin (ABZ). – Arbeiten in Coronavirus-Zeiten heißt Arbeiten im Ausnahmezustand. Aber was ist dabei konkret zu beachten? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu konkrete Standards für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgelegt. Mit ihrem heute veröffentlichten "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe" setzt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) diese nun praxisnah und gemeinsam mit ihren Partnern aus der Baubranche für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen um. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe definiert Schutzmaßnahmen für Beschäftigte der Baubranche und gibt Hinweise zur Organisation der Arbeit vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie. Auch Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die an dem Dokument mitgewirkt haben, begrüßen die heutige Vorlage des Arbeitsschutzstandards am Bau in Coronavirus-Zeiten. "Unsere Betriebe haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie mit hohem Aufwand große Anstrengungen unternommen, die vorgegebenen Hygiene-Standards und Abstandsregelungen einzuhalten, um den Baustellenbetrieb offen halten zu können. Daher begrüßen wir die Konkretisierungen der Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Corona-Zeit. Sie geben unseren Betrieben auch für die Zukunft Sicherheit. Denn die Gesundheit ihrer Mitarbeiter hat für unsere Mittelständler seit jeher Priorität", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Unsere Unternehmen haben auch in den vergangenen Wochen während der Coronavirus-Pandemie gearbeitet und die Bauwirtschaft am Laufen gehalten", sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB). "Umso wichtiger ist uns, dass es klare Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus gibt, auf deren Grundlage das Baugeschehen organisiert werden kann. Der vorgelegte Arbeitsschutzstandard definiert diese klaren Regeln und hilft, gutes und sicheres Arbeiten in der Pandemie zu ermöglichen." "Mit dem nun vorliegenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte der Bauwirtschaft dabei, die Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Coronavirus-Zeit umzusetzen", so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. "Wir nehmen somit unsere Verantwortung wahr, in allen Situationen für sichere Arbeitsplätze auf dem Bau zu sorgen – so wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seinen Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung formuliert hat. So sorgen wir dafür, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Denn wir verstehen uns als Partner der Branche bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch und gerade in Corona-Zeiten." Die BG BAU hat den vom BMAS formulierten Mindeststandard als Grundlage genommen, um die Anforderungen für das Baugewerbe zusammenzustellen. Die vorgelegte Handlungshilfe fasst befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von SARS-CoV-2 zusammen und listet in Anhängen wichtige weitere Informationen auf. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Spezifizierung. Carsten Burckhardt, für die Bauwirtschaft zuständiges Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU: "Die IG BAU setzt sich vor dem Hintergrund der herausfordernden Coronavirus-Krise intensiv für die Beschäftigten am Bau ein. Denn sie sorgen dafür, dass das für die Wirtschaft in Deutschland zentrale Baugeschehen fast unvermindert weiterläuft. Dabei müssen sie geschützt werden. Umso mehr freuen wir uns, dass mit dem vorgelegten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe nun die notwendige Umsetzungshilfe geschaffen wurde, um die Beschäftigten bei ihrer Arbeit umfassend zu schützen."

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