BGH stärkt Mieterrechte

Karlsruhe (dpa). – Mieter, die sich nach Modernisierungsarbeiten am Wohnhaus die Mietkosten nicht mehr leisten können, dürfen fortan vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in der zurückliegenden Woche entschieden. Die Frage, ob die Wohnungsgröße angemessen sei, spiele bei der Interessensabwägung zwar eine Rolle. Es müssten darüber hinaus aber alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dabei komme es dem Gericht zufolge zum Beispiel auch auf die Verwurzelung des jeweiligen Mieters in der Wohnung oder auch seine individuelle gesundheitliche Verfassung an (Az. VIII ZR 21/19). Modernisierungskosten dürfen dem Urteil zufolge bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufgeschlagen werden. Das Gesetz schützt aber jene Mieter, die eine Erhöhung derart hart trifft, dass diese "auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist".

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