BGL fordert umfassende Mautreform

Lkw-Mauterhöhung für das Jahr 2023 ist vom Tisch

Frankfurt am Main (ABZ). – "Jetzt ist es amtlich – es gibt zum 1. Januar keine zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe durch eine Erhöhung der Lkw-Maut", erklärt Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL).

Vor dem Hintergrund des erneut von der Tagesordnung des Bundestags-Verkehrsausschusses abgesetzten Beschlusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sei die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Lkw-Maut nicht mehr zum 1. Januar 2023 umsetzbar, so der Verband.

"Damit hat der lautstarke Appell des BGL in der Öffentlichen Anhörung Wirkung gezeigt. Das ist zunächst eine gute Nachricht inmitten der Wirtschaftskrise. Planungssicherheit ist damit aber immer noch nicht erreicht", meint Engelhardt. Die Branche brauche jetzt Klarheit, dass es im Sinne eines Belastungsmoratoriums im Jahr 2023 keine Mauterhöhung gebe und stattdessen für 2024 eine umfassende Mautreform auf den Weg gebracht werde.

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