Brandschutzbestimmungen in NRW
Kein Anlass für Änderungen
Düsseldorf (dpa). – Die tödliche Brand-Katastrophe im Londoner Grenfell Tower im vergangenen Juni ist für die Landesregierung kein Anlass für neue Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. "Die Instrumente der Brandverhütungsschauen der Gemeinden und der wiederkehrenden Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden funktionieren", stellte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in einer der dpa vorliegenden Antwort auf eine SPD-Anfrage fest. In erster Linie seien allerdings die Eigentümer dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsanforderungen an Außenwandbekleidungen von Hochhäusern auch eingehalten und die Fassaden regelmäßig kontrolliert würden. In NRW habe es 2016 knapp 2400 Hochhäuser gegeben, berichtete Scharrenbach. Dabei handle es sich sowohl um Wohnhäuser als auch um Büro- und Verwaltungsgebäude, die mehr als 22 m hoch sind. Der Landesregierung seien keine Hochhausbrände bekannt geworden, die mit Fassadenverkleidungen zusammenhängen. "Seit 1986 müssen Außenwände von Hochhäusern in allen ihren Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen", erläuterte die Ministerin. Unterhalb der Hochhausgrenze habe es in NRW zwischen 2005 und 2016 allerdings 14 Brände gegeben, bei denen Fassadendämmungen und deren Konstruktion eine Rolle gespielt hätten.