Bund fördert seit 1. Juli individuellen Sanierungsfahrplan

Stuttgart (ABZ). – Eine Energieberatung vor Ort zeigt auf, wie Eigentümer ihr Wohngebäude sinnvoll energetisch sanieren können. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat der Bund jetzt diese Dienstleistung vereinheitlicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der neue Sanierungsfahrplan ist sowohl für die Schritt-für-Schritt-Sanierung als auch für die Gesamtsanierung in einem Zug geeignet. Zudem werden die Beratungsergebnisse deutlich verständlicher dargestellt als in der Vergangenheit. Seit dem 1. Juli 2017 erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 800 Euro Zuschuss, wenn sie sich von einem Gebäudeenergieberater ein solches Sanierungskonzept erstellen lassen. In Baden-Württemberg gibt es eine Light-Version des Sanierungsfahrplanes bereits seit 2015. Neutrale Informationen zum Thema gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder auf www.zukunftaltbau.de. „Der Sanierungsfahrplan beinhaltet übersichtlich gestaltete Vorschläge, wie Einzelmaßnahmen planvoll miteinander verknüpft und welche Vorhaben in welcher zeitlichen Reihenfolge umgesetzt werden können“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Auch für die Sanierung in einem Rutsch ist der Sanierungsfahrplan geeignet. Energieberatern wiederum erleichtert der Sanierungsfahrplan den Arbeitsalltag: Er strukturiert den Beratungsablauf und nimmt den Energieexperten das aufwändige Erstellen von individuellen Ergebnisberichten ab. Bisher waren nicht alle Berichte für Laien verständlich. Nicht nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten eine Förderung: Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1100 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten werden übernommen, den Rest zahlen der oder die Hauseigentümer. Weitere Informationen zum neuen Angebot stehen auf der Internetseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA-Vor-Ort-Beratung enthielt bereits die Empfehlung zu einem individuellen Sanierungsfahrplan. „Das neue Instrument für den individuellen Sanierungsfahrplan hat diesen Ansatz aufgegriffen und weiterentwickelt“, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ziel ist ein einheitliches Ergebnis der Vor-Ort-Beratung, vor allem für diejenigen, die ihr Haus nicht in einem Zuge energetisch sanieren können oder wollen.“ Der iSFP folgt einem festgelegten Ablauf in sechs Schritten: Nach einem ersten Beratungsgespräch vor Ort und einer energetischen Bewertung des Gebäudezustandes entwickelt der Energieberater Sanierungsvorschläge. Diese stimmt er mit dem Immobilieneigentümer ab und erstellt daraus den individuellen Sanierungsfahrplan, den er anschließend dem Eigentümer erläutert. „Der Sanierungsfahrplan gibt den Eigentümern konkrete Informationen darüber, wie sie nach und nach Energiekosten einsparen können“, erklärt Militz. „Er zeigt auch für Laien verständlich auf, welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind, empfiehlt die richtige Reihenfolge und gibt Anhaltspunkte, in welchem Zeitraum sie am besten durchgeführt werden sollen.“ Hinzu kommt eine Abschätzung der Investitionskosten, der Höhe der staatlichen Förderung und der zu erwartenden Energieeinsparung. Ausstellungsberechtigt sind Gebäudeenergieberater. Sie reduzieren ihre Rechnung um die Höhe der Förderung. Handwerksmeister, die einen Betrieb haben und Energieberater sind, sind von der Förderung ausgeschlossen – wenn Fördermittel für die Energieberatung fließen sollen, müssen die Berater unabhängig sein und dürfen nicht an der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beteiligt sein. Im Südwesten können Hauseigentümer mit dem „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ bereits seit 2015 in die Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen – gleichzeitig erfüllen sie damit zumindest anteilig die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg hat nicht den technischen Detaillierungsgrad des bundesweiten individuellen Sanierungsfahrplans. Auch gibt es für ihn weniger Fördermittel. Die Kosten für den Hauseigentümer sind insgesamt aber auch um mehrere hundert Euro geringer. Die Förderung des Landes verteilt sich wie folgt: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten 200 Euro Zuschuss für einen Sanierungsfahrplan. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag um 50 Euro für jede weitere Wohneinheit. Pro Gebäude gibt es maximal 500 Euro. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Beratungskosten. In jedem Fall ist es ratsam, bei der Planung und Durchführung einer schrittweisen Sanierung Fachleute zu beteiligen. Jeder Schritt erfordert bereits die Berücksichtigung der später folgenden Maßnahmen – sonst passen am Ende einzelne Maßnahmen nicht zusammen und verursachen hohe Kosten. Eigentümer sollten sich daher schon vor der ersten Maßnahme einen gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.

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