Bund Naturschutz scheitert mit Klage

München/Kronach (dpa). – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat eine Klage des Bund Naturschutz gegen Ausbau und Verbindung der Bundesstraßen 173 und 303 im oberfränkischen Landkreis Kronach zurückgewiesen. Die Regierung von Oberfranken bewertete das Urteil als großen Schritt zum geplanten vierspurigen Ausbau der B 173 zwischen Küps und Kronach sowie zur Verlegung der B 303 – der sogenannten Lerchenhoftrasse – auf dem Gemeindegebiet von Küps, das südwestlich an Kronach grenzt. Die Bezirksregierung sieht die Verbindung der beiden Straßen als wichtig für eine gute Anbindung der Region Kronach an die Autobahn 73, die von Nürnberg über Bamberg und Coburg nach Erfurt führt. Der Bund Naturschutz sprach in einer ersten Reaktion von einem "enttäuschenden Urteil" des VGH.

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