Bundesautobahngesellschaft

Unter weitgehender Kontrolle des Parlaments

Berlin (dpa). – Die geplante Bundesautobahngesellschaft soll unter weitgehender Kontrolle des Parlaments stehen. Auf entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung haben sich die Haushaltspolitiker von Union und SPD nach Angaben aus der Koalition geeinigt. Damit könne die Gesellschaft nicht – wie von der Bundesregierung geplant – weitgehend unabhängig agieren, hieß es.

Der Gesetzentwurf ist Teil der Reform der Bund-Länder-Finanzen. Die Infrastrukturgesellschaft des Bundes soll von 2021 an als GmbH Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln. Mit einer Änderung des Grundgesetzes sollen Verwaltung, Bau und Betrieb von Autobahnen und anderen Bundesfernstraßen an den Bund übergehen.

Vorgesehen ist laut "Handelsblatt" nun, dass es unterhalb der Dachgesellschaft bis zu neun regionale Organisationseinheiten geben soll, die jeweils mindestens 1000 km Autobahnen betreuen. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft werde ebenso ausgeschlossen wie eigene Einnahmequellen und private Beteiligungen. Die Finanzierung solle ausschließlich über den Bundeshaushalt erfolgen. Private Kredite seien ausgeschlossen. Aufträge an Private seien aber weiter möglich. Öffentlich-Private Partnerschaften, sogenannte ÖPP-Projekte, sollen nur noch begrenzt möglich sein.

Der Industrieverband BDI warnte, der Bundestag dürfe die Vorteile, die eine Autobahngesellschaft bringe, nicht ins Gegenteil verkehren. Der Gesellschaft müssten die vollen Mauteinnahmen zufließen, ohne dass der Bundestag diese immer wieder aufs Neue genehmigen muss. Ebenso sollte der Bundestag sich bei der Projektauswahl auf den Bundesverkehrswegeplan beschränken und sich nicht ins operative Geschäft der Gesellschaft einmischen.

"Nur wenn diese Punkte befolgt werden, kann die Gesellschaft langfristige Planungssicherheit erlangen und den dringend benötigten Effizienzschub für Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhaltung auslösen", sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. Er nannte es kontraproduktiv, die Potenziale von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) massiv zu begrenzen.

Bund und Länder hatten im Oktober vereinbart, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen. Die Zuständigkeiten für die Fernstraßen sind bisher zersplittert: Der Bund gibt das Geld und setzt Prioritäten, die Länder kümmern sich ums Planen und Bauen. Nach mehr als sechs Jahrzehnten soll nun eine zentrale Gesellschaft kommen. Eine Privatisierung von Autobahnen und Betreibergesellschaft ist ausgeschlossen. Im Grundgesetz soll festgeschrieben werden, dass sie in unveräußerlichem Bundeseigentum bleiben.

Der Bundestag soll das Gesetzespaket am 19. Mai beschließen, der Bundesrat im Juni. Für die Grundgesetzänderungen ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Länder sollen im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen von 2020 an jährlich 9,75 Mrd. Euro vom Bund erhalten. Dieser bekommt im Gegenzug mehr Eingriffsrechte – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten.

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