Bundesbauministerin Geywitz unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung

Klimamilliarden für Länder

Berlin (ABZ). – Erst am 16. März 2022 hat das Bundeskabinett den Haushalt 2022, die Eckwerte bis 2026 und damit auch die Rekordsumme von 14,5 Millarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2026 beschlossen. Am 18. März 2022 nun hat Bundesbauministerin Klara Geywitz die Verwaltungsvereinbarung über den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2022 unterschrieben, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Diese Vereinbarung müsse nun von den Ländern gegengezeichnet werden.

Bundesbauministerin Geywitz dazu: "Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder mit erheblichen Mitteln." Die Länder verpflichten sich demnach ihrerseits, Landesmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen. Bundesbauministerin Geywitz betont: "Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau liegen nun die erforderlichen Grundlagen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2022 vollständig vor. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 können die Länder über die Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro verfügen und bis zum Ablauf des kommenden Jahres Bewilligungen aussprechen."

Die Verwaltungsvereinbarung ergänzt die bereits im Dezember 2022 von Bauministerin Geywitz unterschriebene Verwaltungsvereinbarung zum klassischen sozialen Wohnungsbau. Hier werden im Gegensatz zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau keine über das Ordnungsrecht hinausgehenden energetischen Anforderungen gestellt.

Auch für den klassischen sozialen Wohnungsbau stehen im Programmjahr 2022 Bundesmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Für das Programmjahr 2023 sind im Eckwertbeschluss der Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, so das Ministerium weiter. Die Mittel erhöhen sich demnach im Programmjahr 2024 auf 3 Milliarden Euro. Für die Programmjahre 2025 und 2026 sind jeweils 3,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, erklärt zum Paket: "Wir begüßen die deutliche Aufstockung der Haushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau. Etwa drei Milliarden Euro pro Jahr sind aber auch sachgerecht und notwendig, angesichts des Zieles, 100.000 Wohnungen pro Jahr im sozialen Wohnungsbau zu errichten."

Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie begrüßt das Paket: "Der Bund stellt für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus bis 2026 rund 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist mehr als das Dreifache der ursprünglichen Finanzplanung, die vier Milliarden Euro bis 2025 vorgesehen hatte – und das ist ein gutes Zeichen. Der Bund setzt somit die notwendigen Impulse, um die anvisierten 100.000 Sozialwohnungen jährlich zu fördern."

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