Bundesfachtagung Gerüstbau

Erfolg bei Begrenzung sinnloser Bürokratie beim gesetzlichen Mindestlohn

Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau Fachtagungen und Kongresse
Informierten über das Geschehen seit der letzten Mitgliederversammlung (v. r.): Bundesinnungsmeister/Präsident Marcus Nachbauer, Geschäftsführerin Sabrina Luther sowie die stellvertretenden Bundesinnungsmeister/Vizepräsidenten Frank Dostmann und Holger Budroweit. Fotos: Büscher

Berlin. – Die Bemühungen der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau zusammen mit den Verbänden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft im Kampf für eine Begrenzung der sinnlosen Bürokratie im Bereich des gesetzlichen Mindestlohnes sind erfolgreich gewesen. Wie der Bundesinnungsmeister der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk sowie Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, Marcus Nachbauer, während der Mitgliederversammlung in Berlin mitteilte, entfällt seit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. August 2015 die Verpflichtung zur Erstellung und Aufbewahrung der Arbeitszeitaufzeichnung und die Pflicht zur Bereithaltung dieser Unterlagen, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt des Arbeitnehmers 2000 Euro brutto übersteigt und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die vergangenen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat. Die Verknüpfung zum Arbeitszeitgesetz sei gänzlich entfallen. "Am Schluss hat sich die Lobbyarbeit an dieser Stelle gelohnt und die Politik hat eingelenkt", erklärte Nachbauer vor rd. 250 Mitgliedern im Rahmen der Bundesfachtagung Gerüstbau in der Bundeshauptstadt."Sicherlich konnten wir auch letztlich dadurch überzeugen, dass wir uns da, wo wir es als Branche für notwendig erachten, auch selbst für einen fairen Wettbewerb einsetzen", so Nachbauer. So sei der Mindestlohn für die gewerblichen Arbeitnehmer im Tarifabschluss des letzten Jahres fortgesetzt worden. Dieser betrage für die gewerblichen Arbeitnehmer seit dem 1. April 2016 10,70 Euro und steige ab 1. Mai 2017 auf 11 Euro. In dem im vergangenen Jahr getätigten Tarifabschluss sei außerdem das Urlaubskassenverfahren auf ausländische Betriebe erstreckt worden.Nachbauer: "Damit wir den fairen Wettbewerb auch durchsetzen können, haben wir das Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen und damit sichergestellt, dass – trotz der vielen Branchen, die seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes vom Zoll zu kontrollieren sind – der Gerüstbau hier im Fokus bleibt." Dass dies funktioniere, sei daran zu sehen, dass erst vor kurzem wieder eine Schwerpunktprüfung des Zolls in der Gerüstbaubranche stattgefunden habe."Wichtig war uns bei dem Tarifabschluss", so Nachbauer, "die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Deswegen war ein Kernelement in dieser Reform, die Fortbildungsmöglichkeiten im Gerüstbau deutlich zu erweitern und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten." Als weitere Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, sei der steinige Weg betreten worden, die Qualitätsanforderungen an die Ausbildung im Gerüstbau besonders deutlich einzufordern. Denn es könne nicht sein, "dass wir als ein Handwerk, das die Finanzierung seiner Ausbildung selbst in die Hand genommen hat, nicht darüber entscheiden dürfen, zu welchen Qualitätsanforderungen die Ausbildung erfolgen soll."

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Dr. Carsten Linnemann (CDU), macht sich für die "Flexi-Rente" stark.

In dem Zusammenhang informierte Nachbauer die Mitglieder darüber, dass über viele Jahre kritisierte und nicht abgestellte Qualitätsmängel im Berufsbildungszentrum in Weiterstadt zu einer Kündigung des Rahmenvertrages geführt hätten. Da die zuständige Handwerkskammer Rhein-Main diese Kündigung nicht akzeptiert habe, sei es zu Irritation bei den betroffenen Ausbildungsbetrieben gekommen. Nachbauer bedauerte die entstandenen Unannehmlichkeiten und freute sich darüber, "dass es uns am Ende – auch mit Unterstützung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks – gelungen ist, eine politische Lösung des Konfliktes zu finden, die einerseits vermieden hat, dass der Konflikt gerichtlich auf dem Rücken der Betriebe ausgetragen wird und andererseits die von uns geforderte Qualitätskontrolle in der Ausbildung für die Zukunft sicherstellt."Die Geschäftsführerin des Bundesverband Gerüstbau/Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, Sabrina Luther, informierte die Mitglieder u. a. über das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, das sich sozusagen als Dauerbrenner seit Einführung des Mindestlohnes im Gerüstbau erweist und schon zu mancher bemerkenswerten Erfahrung im Verfahren.Auch die neue Gesetzeslage hätte zu Verzögerungen geführt. "Aber dennoch: Nachdem der Tarifausschuss am 7. April 2016 in einer schwierigen Sitzung darüber getagt hat, erwarten wir die Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Kürze entsprechend der beantragten Daten, das heißt für den

  • Rahmentarifvertrag (RTV), rückwirkend zum 1. September 2015, mit Ausnahme der Regelungen zum Urlaub und der Insolvenzsicherung der Arbeitszeitkonten (1. Januar 2016);
  • Verfahrenstarifvertrag (VTV), rückwirkend zum 1. Januar 2016;
  • Tarifvertrag (TV) Berufsbildung, rückwirkend zum 1. November 2015.
  • Der TV Lohnausgleich wird dann zur Winterperiode zum 1. Dezember 2016 allgemeinverbindlich.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung hatte der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und CDU-Bundestagsabgeordnete aus Paderborn, Dr. Carsten Linnemann, in seinem Grußwort seine Meinung zum Thema "Rente mit 63" dargelegt. Bei den 480.000 Bürgern, die die Rente mit 63 nutzten, seien kaum Gerüstbauer und Dachdecker, also Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen. Deshalb müssten sich die Politiker fragen, ob sie mit dieser Regelung wirklich die Berufsgruppen erreicht hätten, die hierfür vorgesehen gewesen seien. Denn Zweidrittel der Gerüstbauer blieben in der Grundsicherung. Keiner schaffe es faktisch, mit 63 noch aktiv zu arbeiten. Auch das Angebot, eine Umschulung zu machen, sei verfehlt. Das Rentensystem müsse so konzipiert werden, dass es die Möglichkeit für diejenigen gebe, die länger arbeiten wollten, dies zu tun, aber auch für solche, die eher mit der Arbeit aufhören wollten, dies zu verwirklichen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wurden die jahrgangsbesten Jungmeister für ihre Leistungen sowie die Fachfrauen im Gerüstbauer-Handwerk und weitere Persönlichkeiten aus dem Ehrenamt ausgezeichnet.

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