Bundesinnung Gerüstbauer-Handwerk

Neue geförderte Fortbildungs-Lehrgänge

Köln (ABZ). – Ein wesentlicher Aspekt der Tarifreform im Gerüstbauer-Handwerk im vergangenen Jahr war der Ausbau der tariflich geförderten Fortbildung. Vor dem Hintergrund der Fachkräftethematik im Handwerk hatten Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau in den Tarifverhandlungen hierauf einen Schwerpunkt gesetzt. Die neuen Fortbildungs-Lehrgänge werden ab 2017 angeboten.Zukünftig gibt es deutlich mehr Qualifizierungsmöglichkeiten, die von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes durchgeführt und gefördert werden. Die duale Ausbildung mit der Option des Gerüstbau-Meisters bleibt hiervon unberührt. Insgesamt sollen durch die neuen Fortbildungsmöglichkeiten für gelernte wie ungelernte Beschäftigte Anreize gesetzt werden, sich stetig weiter zu qualifizieren. Deshalb wurden mit einer Neuausrichtung der Berufsgruppen Anreize für die Ausbildung wie auch für die Fortbildung gesetzt. Besonders für Quereinsteiger in das Gerüstbauer-Handwerk gibt es damit eine gute Möglichkeit, berufsbegleitend zur praktischen Tätigkeit und mit Förderung der Sozialkasse die Qualifikation systematisch zu entwickeln. Dieser Weg steht nicht in Konkurrenz zur Berufsausbildung, sondern ergänzt diesen, um auch Arbeitnehmer für den Gerüstbau zu gewinnen, für die eine Ausbildung aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommt.Um eine systematisch strukturierte Fortbildung zu gewährleisten, haben die Tarifvertragsparteien die Durchführung einer modularen, aufeinander aufbauenden Fortbildung vereinbart. Voraussetzung für den Lehrgangsbesuch ist jeweils das Bestehen der Prüfung des vorhergehenden Lehrgangs und der Einsatz in einer bestimmten Berufsgruppe, beginnend beim Geprüften Gerüstbau-Monteur über den Geprüften Gerüstbau-Montageleiter bis hin zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer.Alle Fortbildungslehrgänge werden durch die Sozialkasse des Gerüstbauer-Handwerks gefördert. Die Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen sind während der bis zu sechs Wochen dauernden Lehrgänge weiterhin im Betrieb beschäftigt und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Sozialkasse erstattet dem Arbeitgeber den gezahlten Lohn zuzüglich einer Pauschale für Sozialaufwendungen. Auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lernmittel übernimmt die Sozialkasse, ebenso Fahrtkosten für An- und Abreise.Diese Förderung sowohl der Fortzubildenden als auch der betroffenen Betriebe ist in diesem Umfang einzigartig. Für die Kostenbelastung der Fortbildung kommt – ebenso wie bei der dualen Ausbildung – die Gemeinschaft der Gerüstbaubetriebe auf. Getragen ist dies vom Gedanken, dass die gesamte Branche von der steigenden Zahl der Fachkräfte profitiert. Deshalb ist die solidarische Kostenverteilung bereits seit den 70er Jahren im Gerüstbauer-Handwerk selbstverständlich. Seit ihrer Gründung im Jahr 1982 wird diese Aufgabe von der Sozialkasse übernommen, seit der Allgemeinverbindlichkeit der tariflichen Regelungen 1991 zahlen hierfür alle Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks einen Beitrag, von dem ein fixer Prozentsatz für die Aus- und Fortbildung verwendet wird.Von der Förderung profitieren aus diesem Grund die Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks, die von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes erfasst sind und Beiträge hierfür leisten. Die Termine und Lehrgangsorte für das Winterhalbjahr 2016/2017 sind festgelegt. Die Betriebe wurden bereits durch die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes per Rundschreiben informiert. Zudem sind die Lehrgangszeiten im Internet unter www.sokageruest.de/bfb-termine-und-anmeldung abrufbar.

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