Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden zeichnet aus

Einen Mehrwert für Mitglieder bieten

Berlin (ABZ). – Aushub bezeichnet Erdreich oder Ausbruch-Material, das bei Bauvorhaben durch das Ausheben von Baugruben entsteht. Jährlich fallen dabei unvorstellbar hohe Mengen an Aushubmaterialien an.
Bodenbeläge
Beim Neubau der Bahnstrecke Wendlingen-Ulm lieferte das BQF-Mitgliedsunternehmen Fischer-Weilheim laut eigener Aussage beim Bau des Albvorlandtunnels im Jahre 2021 rund 4500 m³ Flüssigboden. Die maximale Tagesleistung betrug bis zu 300 m³. Die bis zu 12 m tiefen Arbeitsräume ließen sich der Gütegemeinschaft zufolge mit Flüssigboden schnell und einfach verfüllen. Foto: Fischer Weilheim

Je nach Material kann dieser Aushub unterschiedlich verwendet werden. Ist er mit Schadstoffen, etwa Schwermetallen, kontaminiert, so muss er entweder aufwendig gereinigt oder aber in einer speziell abgedichteten Deponie entsorgt werden. Aufgrund der immer knapper werdenden Deponiekapazitäten in Deutschland, der hohen Anforderungen an die Regelungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie der vertraglich immer stärker geforderten Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der im August 2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung, rückt das Thema Bodenaufbereitung für viele Unternehmen aus der Branche immer mehr in den Fokus.

Ein noch recht neues Produkt in diesem Segment ist der Flüssigboden. Hierunter versteht man zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV) auf Basis von aufbereitetem Erdaushub, geprüften Recyclingbaustoffen oder natürlichen beziehungsweise aufbereiteten Sand-Kies-Gemischen unter Zugabe definierter Additive und Wasser. Um diesen bisher noch nicht genormten Baustoff mit einer transparenten und zielgerichteten Qualitätssicherung am Markt zu platzieren, hat sich seit dem Jahre 2010 die Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e. V. (BQF) laut eigener Aussage das Ziel gesetzt, Richtlinien für diese Qualitätssicherung zu definieren und deren Umsetzung in der Praxis sicherzustellen. Mitglieder der BQF sind Hersteller und Verarbeiter von Flüssigböden, Hersteller von Mischtechnologien für die Herstellung von Flüssigböden, Lieferanten von Bindemittelsystemen sowie Wissenschaftler und akkreditierte Prüfinstitute.

Gemeinsames Ziel der Mitglieder der BQF sind transparente Qualitätsrichtlinien zur Sicherung der Qualität des Baustoffs Flüssigboden. Jüngster Erwerber dieses Qualitätszeichens ist das Transportlogistik- und Recycling-Unternehmen Fischer Weilheim GmbH & Co. KG aus dem schwäbischen Weilheim an der Teck mit etwa 400 Mitarbeitern. Seit August 2022 hat das Unternehmen der BQF zufolge ein umfangreiches Zertifizierungsverfahren für den Fischer-Flüssigboden "EASYSOIL" durchlaufen. Nach einer Erstinspektion als Hersteller, der Eigenprüfung und einer Fremdprüfung, wurde dem Unternehmen Anfang 2023 das Prädikat "Qualitätsgesicherter Flüssigboden (QF)" durch die Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e. V. verliehen.

Bei einer Erstinspektion des Herstellers werden die vorhandenen technischen Anlagenteile (mobile Dosieranlage, Fahrmischer) überprüft und abgenommen. Parallel hierzu wird die Hersteller-Werksnorm und Verfahrensanweisung zur Flüssigbodenherstellung geprüft, genauso wie die Unterlagen der kontinuierlich durchzuführenden Eigenüberwachungsprüfungen, bei denen visuell und messtechnisch die chemischen und physikalischen Anforderungen des Ausgangsbodens, des fließenden später fertig eingebauten Flüssigbodens nachgewiesen und dokumentiert werden.

Dazu gehören die Einhaltung der Vorgaben der Rezeptur, Volumenstabilität, die Einhaltung der Konsistenz und der einaxialen Druckfestigkeit. Eine im Anschluss, zweimal pro Jahr erforderliche Fremdüberwachung prüft die immer aktuell zu haltenden Unterlagen der Erstinspektion, die Dokumentation der Eigenüberwachungsunterlagen, die Eignungsprüfung sowie die Anlagentechnik und führt eine Materialprüfung durch eine unabhängige RAP Stra 15-Fremdüberwachungsstelle durch. Dabei werden Proben des hergestellten Flüssigbodens genommen, das Produktionsverfahren begutachtet und Verfahrensanweisungen durchleuchtet, so die Gütegemeinschaft.

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