Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie

"Das Gebäudeenergiegesetz muss jetzt kommen"

Verbände
Bundesregierung und Bundestag müssen die Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz GEG zügig abschließen, um Investitionssicherheit zu schaffen, fordert Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Ziegel. Foto: Bundesverband Ziegel/Christoph Große

Berlin (ABZ). – Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie (BVZI) appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz GEG vor allem im Hinblick auf eine höhere Sanierungsquote zügig abzuschließen. "Wir brauchen für alle Bauakteure jetzt Klarheit, wie es beim Thema Energieeffizienz im Gebäudebereich weiter geht", fordert Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BVZI. Plänen, das GEG in der erst noch zu gründenden Gebäudekommission zu diskutieren, erteilt der BVZI eine klare Absage. Dies würde den Gesetzgebungsprozess um viele Monate verlängern. Der BVZI begrüßt, dass die energetischen Anforderungen an Neubauten nicht erhöht werden sollen und fordert die Festschreibung des EnEV-2016-Standards als den in der EU-Gebäuderichtlinie geforderten Niedrigstenergiestandard. "Jede weitere Verschärfung im Neubaubereich wäre mit zusätzlichen Kostensteigerungen ohne signifikante Energieeinsparung verbunden. Das ist kein Beitrag zur Förderung des bezahlbaren Wohnens", so Frederichs.

"Alle Akteure wissen: Die entscheidenden Energieeinsparpotenziale zur Erreichung der Klimaziele liegen in der Sanierung des Gebäudebestands." Dies habe auch die erst kürzlich veröffentlichte Studie des FIW München über "Das wirtschaftliche und energetische Potenzial der Dachsanierung zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030/2050" auf Basis des dena-Gebäudemodells belegt. Matthias Frederichs fordert: "Der schlafende Riese Sanierung muss jetzt endlich geweckt werden". Mit einer maßvollen Anhebung der Sanierungsquote auf 2 % könnten der Studie zufolge bereits vor 2045 die Sanierungspotenziale für Dachkonstruktionen entsprechend des Mindestwärmeschutzes und der Wärmeschutzverordnung von 1977 erschlossen werden.

Außerdem könnten CO2-Emissionen und Primärenergiebedarf um 10 bis 15 % gegenüber dem Status quo eingespart werden. Vor allem die Sanierung von Steildächern müsste vorangetrieben werden: Neun von zehn Wohngebäuden in Deutschland haben laut Studie ein geneigtes Dach. Insgesamt müsste die Attraktivität der Gebäudesanierung deutlich erhöht werden, da die bisherigen Förderinstrumente zur Finanzierung der anfallenden Mehrkosten bei weitem nicht ausreichen.

Genau hier müsse das geplante GEG ansetzen und die Weichen richtig stellen, bspw. durch zusätzliche Fördermaßnahmen der bundeseigenen KfW-Bank, steuerliche Anreize, Investitionszuschüsse sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, so Frederics. Wichtig sei auch eine bessere Koordinierung der verschiedenen Maßnahmen, um Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Als Beispiel führt der Hauptgeschäftsführer die Kombination aus Dachsanierung und Installation einer PV-Anlage an.

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