Bundesverwaltungsgericht

Scandlines klagt gegen Fehmarnbelt-Querung

Leipzig/Fehmarn (dpa). – Die Reederei Scandlines hat Klage gegen die Fehmarnbeltquerung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Sie sei vor Kurzem eingegangen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Die Klage richte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Wirtschaftsministeriums von Schleswig-Holstein. Der rd. 18 km lange Eisenbahn- und Straßentunnel soll voraussichtlich von 2028 an die deutsche Insel Fehmarn mit Dänemark verbinden. Auf dänischer Seite soll bereits im Herbst mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Scandlines betreibt mehrere Fährlinien von Deutschland nach Dänemark, darunter auch zwischen Puttgarden auf Fehmarn und dem dänischen Rødby. Aus den deutschen Planungsunterlagen geht aus Scandlines-Sicht nicht hervor, wie die Sicherheit der Schiffe während des Tunnelbaus gewährleistet werden soll. Fragen zur Risikominimierung würden auf die Bauzeit verschoben, so der Vorwurf. Das Unternehmen habe seine Bedenken mehrfach vorgetragen, sei aber nicht berücksichtigt worden, sagte Scandlines-Chef Søren Poulsgaard Jensen. Nun sehe sich das Unternehmen zur Klage gezwungen.

Die Reederei sieht weitere Defizite in den Planungsunterlagen, die sich negativ auf den Fährbetrieb des Unternehmens auswirken würden. So komme die dänische Planung zu dem Schluss, dass der Tunnel später den kompletten Straßen- und Frachtverkehr aufnehmen werde, die Planung aus Schleswig-Holstein hingegen rechnete damit, dass 40 % des Frachtverkehrs weiter die Fährlinie nutzen würden. "Das passt nicht zusammen", sagte Scandlines-Sprecherin Anette Ustrup Svendsen. Die Querung sei ein Prestigeobjekt, dessen Bedarf bislang aber nicht nachgewiesen worden sei.

Neben Scandlines sind am Bundesverwaltungsgericht bereits drei andere Klagen gegen das Bauvorhaben anhängig. Neben dem "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung" klagen auch die Städte Bad Schwartau und Fehmarn.

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