Buschmann drängt zum Thema Infrastrukturvorhaben

Deutschland muss Tempo machen

Berlin (dpa). - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will dafür sorgen, dass wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte künftig nicht mehr durch jahrelange Gerichtsverfahren blockiert werden.
Energie Baupolitik
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, stellt in der Bundespressekonferenz das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vor. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zum Ausbau von Straßenbahn-Netzen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen hat sein Ministerium kürzlich zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt.

„Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung”, betonte Buschmann. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals habe höchste Priorität. Mehr Tempo sei auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Verbesserung des Straßen- und Schienennetzes dringend geboten.

Laut Entwurf sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig zum Beispiel formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel „in absehbarer Zeit” behoben sein werden. In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu „irreversiblen”, also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen.

Für eine weitere Beschleunigung soll laut Entwurf eine Spezialisierung auf Planungsrecht bei den Verwaltungsgerichten sorgen. Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, hatte Anfang August einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein.

Das Bundesjustizministerium betonte, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. „So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet”, hieß es in einer Mitteilung.

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