Bundesjustizminister Marco Buschmann

Gebäudeenergiegesetz noch einmal in Ruhe prüfen

Berlin (dpa). - Bundesjustizminister Marco Buschmann hat angeregt, noch einmal genauer prüfen, ob das vom Kabinett beschlossene Gebäudeenergiegesetz wegen der Ausnahmeregelung für Menschen über 80 Jahre womöglich verfassungsrechtliche Probleme aufwirft.

Im Plenum des Bundestages sagte der FDP-Politiker am Mittwoch: „Meine Aufgabe besteht ja darin, Rechtsförmlichkeitsprüfungen durchzuführen, was im Rahmen dieser sehr schnellen Abläufe nur bedingt der Fall war.” Aus dem Bundesjustizministerium hieß es anschließend, der Minister habe damit ausdrücken wollen, dass die Fraktionen der Ampel-Koalition im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hier nun am Zuge seien.

Wenn man in einem Gesetz eine Privilegierungsregelung einräume, dann sei das formal erst einmal eine Ungleichbehandlung, die sachlich begründet werden müsse, sagte Buschmann. Dabei müsse man auch beantworten, „warum es jetzt 80 sind oder warum es nicht 70 sind, dazu müsste man sich meiner Meinung nach noch einmal vertieft Gedanken machen”. Eine solche Differenzierung - wie hier zwischen verschiedenen Altersgruppen - sei zwar generell möglich, ergänzte Buschmann. Er glaube aber, „dass man darüber nochmal reden kann”.

Ende März hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die Pläne im April ins Kabinett zu bringen und vor der Sommerpause zu verabschieden. Die Verabschiedung im Kabinett am Mittwoch vergangener Woche hatte Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner zwar nicht verhindert, in einer Protokollnotiz aber Bedenken benannt. Der FDP-Parteitag kritisierte am Wochenende in Beschlüssen „die falsche Klima- und Energiepolitik der Grünen” und meldete großen Änderungsbedarf an, um die Reform „mit den Zielen und Werten der Freien Demokraten in Einklang” zu bringen. Bei den Grünen stießen Inhalt und Stil der FDP-Äußerungen auf Verärgerung und Unverständnis.

Die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) betriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es dürften damit keine reinen Gas- oder Ölheizungen mehr neu installiert werden. Es soll Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Für Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, soll die Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien entfallen, falls ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt geht.

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