CFK-Lamellen auf Brücken

Verstärkung unter dynamischer Belastung

Sonsbeck/Alpen (ABZ). – Aufgrund des wachsenden Verkehrs mussten sechs Brücken auf der A 57 verstärkt werden. Als wirtschaftliche Lösung wählten Bauherr und Planer das Verstärkungssystem "StoConcrete Carbon Plate" von StoCretec ausKriftel. Zur Ausführung kamen die in Schlitze verklebten Sto-S&P-CFK-Lamellen. Im Zuge der Erneuerung der Autobahn 57 wurden auf dem 11 km langen Teilstück zwischen den Anschlussstellen Sonsbeck und Alpen (NRW) insgesamt sechs Brücken saniert.
Brückenbau
Die CFK-Lamellen werden hochkant in die Schlitze gedrückt. Foto: Leonhard Weiss

Neben der Sanierung des Belages und der Schutzeinrichtungen war eine Tragwerksverstärkung notwendig. Analysen an den Kragarm-Anschnitten der Brücken ergaben, dass die Kragarme aus dem passiven Schutzsystem zur Ableitung der Anpralllast nicht ausgelegt waren. Somit bestand die Gefahr, dass die Brücken das enorm gestiegene Aufkommen insbesondere des Lastverkehrs auf Dauer nicht mehr tragen könnten.

Zur Verstärkung der Kragarme entschied sich das Ingenieurbüro Garstecki für in Schlitze verklebte CFK-Lamellen. Zum Einsatz kam das Verstärkungssystem "StoConcrete Carbon Plate" von StoCretec.

Zunächst egalisierte der beauftragte Fachverarbeiter Leonhard Weiss den vorbereiteten und mit der Haftbrücke StoPox KSH thix versehenen Untergrund mit dem epoxidharzgebundenen Mörtel StoPox standfest. Zugleich dient der Mörtel zur Erhöhung der Betondeckung, die bereichsweise bei nur 1 bis 2 cm lag. Danach ließ er 30 mm tiefe Schlitze in den Beton ein. Mit dem Epoxidharz der Art StoPox SK 41 klebte das Team von Leonhard Weiss die CFK-Lamellen anschließend in die Schlitze ein.

Die Verklebung der CFK-Lamellen mit dem Beton bewirkt eine höhere Verbundtragfähigkeit als bei Bewehrungsstäben. Außerdem weisen die Lamellen aus carbonfaserverstärktem Kunststoff ein geringeres Eigengewicht auf. Sie korrodieren nicht, sind flexibel vor Ort anpassbar und können auch unter dynamischer Belastung eingebaut werden. Somit blieben die Brücken während der Bauarbeiten weiterhin befahrbar.

Voraussetzung für diese Lösung war eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) gemäß DAfStb-Verstärkungsrichtlinie. Diese liegt hier vor (genauer handelt es sich um Z-36.12-88).

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