DB AG und BVMB

Kodex der guten Zusammenarbeit vereinbart

Bonn (ABZ). – Die DB Netz AG und die DB Station&Service AG sowie die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) haben vor kurzem einen Meilenstein gesetzt, indem sie gemeinsam einen Kodex der guten Zusammenarbeit vereinbart haben. Der Kodex wurde im Rahmen der Jahrestagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB von Prof. Dr. Rompf, Vorstand Netzplanung und Großprojekte der DB Netz AG, Marcus Herwarth, Präsidiumsmitglied der BVMB und Geschäftsführer Gleisinfrastrukturbau der Leonhard Weiss GmbH & Co. KG sowie von Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, unterzeichnet. Mit dem Kodex verfolgen die Parteien das Ziel, die Zusammenarbeit in der Bauabwicklung und die dafür notwendige partnerschaftliche Kommunikation und Kooperation kontinuierlich zu verbessern. Das gilt vor allem auch für Projekte, bei denen erhöhte Realisierungsrisiken erwartet werden oder die während der Bauausführung auftreten können. Der Kodex setzt keine bestehenden Prozesse außer Kraft, sondern soll Leitlinien für eine gemeinsame Kultur bei der Projektdurchführung benennen, um letztendlich eine erfolgreiche Projektabwicklung zu gewährleisten.Im Rahmen der Vereinbarung verpflichten sich die Projektleitungen von Auftraggeber und Auftragnehmern bereits zum jeweiligen Projektstart zu einer offenen und transparenten Zusammenarbeit. Dazu gehört, dass die Partner im Projektstartgespräch alle technischen, wirtschaftlichen und bauzeitbezogenen Risiken, die sie zu diesem Zeitpunkt bei diesem Projekt sehen, benennen und gemeinsam Lösungen entwickeln und vereinbaren. Sodann vereinbaren die Partner Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen und legen die Spielregeln der Kommunikation, Dokumentation und Eskalation sowie Fristen dazu fest.Beim Auftreten von Behinderungen und Problemen sollen diese vom Auftragnehmer rechtzeitig benannt werden und anschließend gemeinsam mit dem Auftraggeber die daraus resultierenden technischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Projekt gezogen werden. Damit nichts aus dem Ruder laufen kann, sollen sich die Unternehmensleitungen der jeweiligen Vertragspartner verpflichten, die Zusammenarbeit der operativen Projektleitungen zu beobachten. Sind Probleme auf Projektleitungsebene nicht zu lösen, ist jede Vertragspartei berechtigt, ein Gespräch auf der nächsthöheren Leitungsebene zu fordern.Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht außerdem, dass künftig Projekte gemeinsam abgeschlossen werden sollen. Das bedeutet u. a., dass die Projektarbeit nicht schon mit der Inbetriebnahme einer Anlage, sondern erst mit der kaufmännischen Schlussrechnung endet. Dies impliziert, dass Nachträge zeitnah eingereicht, geprüft, beauftragt und bezahlt werden, Bestandspläne vor der VOB/B-Abnahme übergeben werden und die Schlussrechnung zeitnah und prüffähig eingereicht wird.Ganz bewusst wurde allerdings auch vereinbart, dass der Kodex nicht Vertragsbestandteil wird. Aus Sicht der Deutschen Bahn und der BVMB wird die Wirksamkeit des Kodex am besten funktionieren, wenn sich beide Parteien zwar verbindlich, aber freiwillig auf dessen Umsetzung einlassen.

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