Deutliches Plus bei Branchenmindestlöhnen

Frankfurt/Main (ABZ). – Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat sich mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) auf ein Plus der Lohnuntergrenze geeinigt. Im Einzelnen steigt der Branchenmindestlohn 2 für gelernte Fachkräfte ab dem 1. Januar 2020 um 40 Cent auf 13,60 Euro und ab dem 1. Oktober 2021 um weitere 50 Cent auf 14,10 Euro. Der Branchenmindestlohn 1 für Helfertätigkeiten steigt ab 1. Januar 2020 um 20 Cent auf 12,40 Euro und ab 1. Oktober 2021 um weitere 20 Cent auf 12,60 Euro. Der Tarifvertrag endet zum 31. Dezember 2021. Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung beider Tarifvertragspartner bis zum 14. August 2019. "Die Branchenmindestlöhne sichern den Wettbewerb vor Dumpingkonkurrenz. Es ist deshalb insbesondere im Interesse der Betriebe angemessene Branchenmindestlöhne zu haben. Gleichzeitig konnten wir gemeinsam mit den Arbeitgebern feststellen, dass sich der 2018 eingeführte Gesellenmindestlohn (Branchenmindestlohn 2) positiv auf die Branche und deren Image auswirkt. Deshalb ist es sinnvoll, den Branchenmindestlohn 2 beizubehalten und weiter zu entwickeln", sagte der Stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers.

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