Digitalisierung der Baubranche

Mehr als 800.000 Leitungsanfragen

Berlin (ABZ). – Zeit- und Kostenersparnis durch effizientere Prozesse, mehr Informationen und Sicherheit bei den Straßen- und Tiefbauarbeiten vor Ort – die Vorteile beim Einsatz digitaler Lösungen in der Bauwirtschaft sind vielfältig. So auch bei der Software as a Service (SaaS) Lösung Leitungs-check-online (Leico).
Digitalisierung
Im Oktober 2023 ging das deutschlandweit nutzbare Leitungsauskunftsportal der infrest unter der neuen Marke Leitungs-check-online (Leico) an den Start. Foto: infrest

Die Infrastruktur eStrasse GmbH (infrest) hat ihr Leitungsauskunftsportal unter der Marke Leico neu positioniert, um ihre über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren aufgebaute Marktposition als zentrales Auskunftsportal zur Einholung von Leitungsauskünften in Deutschland deutlicher herauszustellen, teilt das Unternehmen mit.

Seit Gründung im Jahr 2011 wurden von Planungs- und Bauunternehmen über die Portal-Lösungen der infrest bereits mehr als 5,7 Millionen Leitungsanfragen an Netz- und Infrastrukturbetreiber deutschlandweit versendet, so infrest.

Die Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 zeigen laut
Unternehmen, dass trotz des zurzeit schwierigen Marktumfeldes im (Tief-)Baubereich die Digitalisierung weiter voranschreitet.

So hat sich die Anzahl der im Jahr 2023 über das Leico-Portal versendeten Leitungsanfragen auf mehr als 827.000 erhöht, ein Plus von rund 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch dem Ziel, möglichst alle leitungsgebundenen Infrastrukturbetreiber in Deutschland in einer Datenbank zu führen, ist die infrest in den vergangenen zwölf Monaten laut eigenem Bekunden einen
Schritt nähergekommen.

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Inzwischen sind rund 16 600 der geschätzt rund 18.000 Infrastrukturbetreiber in Deutschland mit ihren Netzbereichen in der Datenbank hinterlegt. Eine anspruchsvolle Aufgabe, denn durch den deutschlandweiten Breitbandausbau und den Ausbau im Bereich der Erneuerbaren Energie (Wind, Solar, Wärme) müssen kontinuierlich neue Netzbetreiber und Versorgungsbereiche identifiziert beziehungsweise aktualisiert werden.

Gemeinsam mit dem Softwareanbieter Arachikart Software AG hat die infrest eigenen Aussagen zufolge außerdem eine Lösung entwickelt, mit der Städte und Kommunen ihre Fachverfahren für den Antrag auf (Oberflächen-) Aufbruch ohne zusätzlichen Installationsaufwand über Leico digitalisieren können. Die über das Portal gestellten Anträge werden dabei direkt in die Verwaltungs-Software von Archikart übertragen.

Nach der Bearbeitung werden den Antragstellern die erteilten Genehmigungen direkt im infrest-Portal zugestellt. Die Genehmigungsprozesse lassen sich laut Mitwirkenden schnell und effizient abwickeln.

Die Lösung orientiere sich an den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und kann dem EfA-Prinzip folgend deutschlandweit eingesetzt werden. Im Land Berlin kann neben Anträgen zur Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) nach § 45 der StVO sowie auf Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz (§ 127) oder auf Sondernutzung nach § 12 Berliner Straßengesetz seit März 2024 auch das neue vereinfachte Anzeigeverfahren für "geringfügige bauliche Maßnahmen" nach § 127 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf Basis der neuen Ausführungsvorschrift AV 100/120 genutzt werden.

Für Baumaßnahmen von Telekommunikationsunternehmen (TKU) mit bis zu 120 m Grabenlänge beziehungsweise 100 m² Fläche ersetzt das Anzeigeverfahren den bisher notwendigen "Antrag auf Zustimmung nach TKG".

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