Einheitliche Regeln für Nagelplattenbinder in ganz Europa

Mehr Sicherheit im Tragwerksbau

Europa Baustoffe
Je größer das Tragwerk, desto deutlicher wird, wie wichtig eine vorausberechenbare Qualität aller Holzbauteile und Verbindungsmittel ist. Als Holzbaunorm schafft der Eurocode 5 dafür eine solide Basis. Foto: Meilinger/GIN

Ostfildern (ABZ). – Für Nagelplatten sowie Nagelplattenbinder gelten ab sofort mit dem EC-5-Standrad einheitliche Regeln. Dieser hat zusammen mit DIN EN 14250 für Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen in Deutschland die vormals geltende Holzbaunorm DIN 1052 abgelöst. Holzbauwerke sind nunmehr nach DIN EN 1995 zu bemessen und zu fertigen. Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e. V. und der Interessenverband Nagelplatten e. V. betrachten diese grenzüberschreitende Umstellung auf eine einheitliche ingenieurmäßige Planungs- und Fertigungsgrundlage als große Chance.

Besonders auf mittelständische deutsche Holzbauunternehmen kommen betriebliche Umstellungen zu, wie Kay-Ebe Schnoor, 2. Vorsitzender des GIN, weiß. Ralf Stoodt kennt sich mit Nagelplatten und Nagelplattenbindern bestens aus. Nach der Überwachung diverser Herstellerwerke weiß der Sachverständige, wie unverzichtbar ein klar definierter technischer Standard ist, der Bemessung und Produktion zugrunde liegt. "Für die Bemessung und Herstellung von Nagelplattenbindern gelten die europäischen Normen Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1), Nationaler Anhang DIN EN 1995-1-1/NA und DIN EN 14250", sagt der Experte. "Der Nationale Anhang" (DIN EN 1995-1-1/NA) ermöglicht spezifische Ergänzungen für die Anwendung in Deutschland. Neben der allgemeinen Bemessung nach Teil 1-1 (DIN EN 1995-1-1) werden Nagelplattenkonstruktionen nun auch nach Teil 1-2 (DIN EN 1995-1-2) bei Abdeckung der Nagelplatten auf Abbrand bemessen. Bereits seit 2001 gibt es europäische Normen für verschiedene Bauweisen, u. a. den Eurocode 5 für den Holzbau.

Seinem Wesen nach ist der EC 5 als "Basisnorm" anzusehen, da im Vergleich zur vormaligen DIN 1052 nicht alle bemessungsrelevanten Eigenschaften der Holzbauprodukte mitgeregelt sind. Vielmehr verweist der EC 5 auf harmonisierte Produktnormen wie die DIN EN 14250 für Bauteile von Nagelplattenverbindungen. Die EU-Gesetzgebung räumt jedem EU-Mitgliedsstaat darüber hinaus die Möglichkeit ein, in einem "Nationalen Anhang" (NA) ergänzende Regelungen zu treffen, die den Eurocode 5 landesspezifisch präzisieren. Außerdem wurden beim DIN in Abstimmung mit der Obersten Bauaufsicht Anwendungsnormen (DIN 20000er Reihe) ergänzend zu den europäischen Produktnormen erarbeitet. Für die Bauteile mit Nagelplattenverbindungen gilt DIN 20000-5. Auf diesem Wege konnten Regelungslücken auch im Sinne der deutschen Bauaufsicht geschlossen werden. "Die Regelungen des NA dürfen denen des EC 5 natürlich nicht widersprechen, sondern sollen sie sinnvoll ergänzen. Zusammen mit den ergänzenden Regelungen stellt der EC 5 einen mindestens gleichwertigen Ersatz für die abgelöste DIN 1052 dar", urteilt der Sachverständige Ralf Stoodt, der im Güteausschuss des GIN als Obmann fungiert und Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung des neuen Standards in ihren Betrieben hilfreich unterstützt.

"Wir haben schon 2014 die Umstellung unserer Bemessung und Fertigungsprozesse auf den EC 5-Standard vorbereitet und Mitte letzten Jahres erfolgreich abschließen können. Von der Nagelplatte über das Holz und den Verarbeitungsprozess bis hin zur werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung ist die komplette Fertigungskette bei uns jetzt nach EC 5 und EN 14250 zertifiziert", berichtet Holzbauunternehmer und Nagelplattenbinderhersteller Kay-Ebe Schnoor, 2. Vorstand im GIN, von seinen Erfahrungen mit der Implementierung des EC 5-Standards in seinem Werk. Schnoor kann dem Eurocode 5 viel Positives abgewinnen, wie er sagt, da die neue Norm zur Qualitätssicherung gleich in mehrfacher Hinsicht einen wesentlichen Beitrag leiste. In der statischen Bemessung erleichtert der Standard des EC 5 den Nachvollzug und die Planung: Viele Lastfälle werden von der EC-5-Norm erstmals erfasst, so bspw. das Schwingungsverhalten von Holzdecken. In anderen Bereichen sind bereits bestehende Anforderungen verschärft worden – etwa der Nachweis der Steifigkeit von Wand- oder Deckenkonstruktionen. Insofern ist mit der Einführung des EC 5-Standards ein beträchtlicher Zugewinn an Sicherheit verbunden. Dass alles seine Ordnung hat, macht das CE-Zeichen erkennbar: Es bescheinigt die Konformität des Produkts mit den geltenden Normen und Gesetzen. Dem Auftraggeber ingenieurmäßig konstruierter Bauteile aus Holz gibt das CE-Zeichen die Gewissheit, für einen definierten Einsatzzweck ein optimal geeignetes Produkt zu erwerben.

Zur Qualitätssicherung bei Nagelplattenbinderherstellern im GIN gehört, dass die Einhaltung des EC 5-Standards während des gesamten Bemessungs- und Produktionsprozesses überwacht wird. Wenn die Bemessung vom Binderhersteller durchgeführt wird, ist sie Teil der Produktzertifizierung nach DIN EN 14250. Das Unternehmen muss dann alle Arbeitsabläufe permanent selbst kontrollieren. Diese sog. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) wird bei Nagelplattenbinderherstellern, die Mitglied der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e. V. sind, zusätzlich zweimal jährlich fremdüberwacht. Dabei wird außerdem – über die Anforderungen für das CE-Zeichen hinaus – auch stichprobenhaft die Herstellung der Binder hinsichtlich Übereinstimmung mit der Bemessung und der WPK überprüft. Das erledigt eine akkreditierte und europäisch notifizierte Stelle. Bei erfolgreichem Bestehen wird das angestrebte Gütesiegel für ein Jahr verliehen.

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