Einspeisevergütung im Energiesammelgesetz

DGNB kritisiert geplante Kürzung

Stuttgart (dpa). – Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnsaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein. Am 1. November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf des EnsaG zur Kenntnisnahme veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung eines zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und marktorientierten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig nimmt das Energiesammelgesetz auch Änderungen vor, die durch das EU-Beihilferecht bedingt sind. Eine dieser Änderungen ist die Kürzung der Einspeisevergütung von Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp um bis zu 20 %. Diese Senkung der Einspeisevergütung wirkt sich direkt auch auf den Mieterstromzuschlag aus, da dieser an die Einspeisevergütung gekoppelt ist.

Daher spricht sich die DGNB gegen die geplante Kürzung aus; insbesondere sie setzt sich dafür ein, den Mieterstromzuschlag von der Absenkung der Einspeisevergütung zu trennen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Kontext von Mietshäusern aufrechtzuerhalten. Es sei klar, dass auf dem Weg zu einem klimapositiven Gebäudebestand auf eine ausgeglichene CO2-Bilanz geachtet werden muss, heißt es von Seiten des DGNB. CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch des Gebäudes müssten durch die Erzeugung und Gutschrift über eine Netzeinspeisung ausgeglichen werden. Deshalb seien wirtschaftliche Lösungen zur lokalen Energieerzeugung gefragt. Für die DGNB ist das Mieterstrommodell dabei ein wirksames Instrument, Mieterinnen und Mieter an den Vorzügen der dezentralen Energieerzeugung und -versorgung teilhaben zu lassen und damit die Akzeptanz der Energiewende zu fördern. Vor diesem Hintergrund bedauert die DGNB die geplante Änderung der Einspeisevergütung. Es bleibe zu befürchten, dass dadurch der notwendige Ausbau von Kundenanlagen in Mieterstromprojekten abgebremst, im schlimmsten Fall sogar eingestellt wird.

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