Elbquerung

Tauziehen geht weiter

Kiel (dpa). – Das juristische Tauziehen um den geplanten Elbtunnel im Zuge der Autobahn 20 hat das höchste deutsche Gericht erreicht. Der schleswig-holsteinische Landesnaturschutzverband und die Gemeinde Kollmar (Kreis Steinburg) haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Diese seien Ende September eingereicht worden, sagte der Anwalt beider Beschwerdeführer, Wilhelm Mecklenburg, der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" berichtet. Kollmar strebt eine nachträgliche Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Finanzierung einer Tunnelfeuerwehr an. Der Naturschutzverband sieht Folgen des Tunnelbaus für das Klima nicht hinreichend berücksichtigt. Auf diese Verfassungsbeschwerde reagierte der CDU-Verkehrspolitiker Hans-Jörn Arp mit der Forderung, das Verbandsklagerecht abzuschaffen.

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