Entwurf zum Lieferkettengesetz
Neue Belastungen für Mittelstand?
Nach Angaben des Verbands solle das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Arbeitnehmern mit Sitz im Inland in Kraft treten. In einem zweiten Schritt soll der Anwendungsbereich ab dem Jahr 2024 auf Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern ausgeweitet werden. "Der Eindruck, kleine und mittelständischenUnternehmen seien nicht betroffen, trügt! Vielmehr steht zu befürchten, dass die von dem Gesetz betroffenen Unternehmen die sie treffenden Sorgfaltspflichten im Rahmen der Vertragsgestaltung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ihrer Lieferkette abwälzen", führt Nachbauer weiter aus.
Es müsse daher durch eine entsprechende Ausgestaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes ausgeschlossen werden, dass die unmittelbar vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen die bürokratischen Lasten nicht ihren Vertragspartnern aufbürden. "Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht mit den im Gesetz geregelten Sorgfaltspflichten sowie neuen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet werden", so Nachbauer.
Im Hinblick auf das nunmehr eingeleitete Gesetzgebungsverfahren fordere das deutsche Bau- und Ausbauhandwerk, den Anwendungsbereich des Gesetzes klar zu beschränken.
Auch Deutschlands Maschinenbauer sehen die neue Diskussion um das geplante Lieferkettengesetz mit Besorgnis. "Wir verfolgen mit Sorge, dass in der Debatte um das Lieferkettengesetz der praxis- und realitätsnähere Lösungsansatz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier offenbar torpediert wird", sagte Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes (VDMA), laut Mitteilung. Ohne die Wirtschaft ins Boot zu holen, werde ein solches Gesetz seine gewünschte Wirkung verfehlen. Der Verband plädierte für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum hatte in einem Brief an das Arbeitsministerium kritisiert, der Referentenentwurf entspreche zumindest in zwei Punkten nicht den Vereinbarungen eines Spitzengesprächs. Nußbaum verlangte in dem Brief Nachbesserungen – etwa zur Frage, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können. Laut Referentenentwurf soll dies bei einer Verletzung von "überragend wichtigen Rechtspositionen" möglich sein. Das Wirtschaftsministerium will dies laut Schreiben des Staatssekretärs auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen.
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