Ersatzbaustoffverordnung

Baugewerbe kritisiert neuen Entwurf

Berlin (ABZ). – Mit der sogenannten Mantelverordnung möchte die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Das Vorhaben ist seit Jahren stark umstritten. Ende März hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen neuen überarbeiteten Entwurf zur Ersatzbaustoffverordnung (Artikel 1 MantelV) vorgelegt. Auch in der aktuellen Form stehe dieser im Widerspruch zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft und des Ressurcenschutzes, kritisierte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB).

"Wir lehnen den Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung entschieden ab", erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Die darin vorgesehenen Regelungen sind einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verfehlen das Ziel, die Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Ersatzbaustoffe zu erweitern und die Marktakzeptanz für Recyclingbaustoffe deutlich zu erhöhen."

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt als Teil der sogenannten Mantelverordnung die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Der neueste Entwurf des Bundesumweltministeriums lasse nicht erkennen, dass neben umweltpolitischen Aspekten auch Ziele des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt worden seien, urteilt Pakleppa.

Der zwischen Bund und Ländern erarbeitete Kompromiss sehe indes weitere Verschärfungen bei Materialwerten und Einbauweisen vor, die den bürokratischen Aufwand und damit auch Kosten für den Einsatz von Ersatzbaustoffen erhöhen würde, so Pakleppa weiter.

Der Spitzenverband der Branche kritisiert unter anderem die Streichung der ursprünglichen Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft, die zu keiner Verbesserung der derzeitigen Situation führe. Die Recyclingbaustoffe würden als Abfall keine höhere Marktakzeptanz erfahren.

Weiterhin gingen die Anzeige- und Dokumentationspflichten nach Ansicht des Verbands weit über ein in der Praxis umsetzbares Maß hinaus. Die strengen Überwachungspflichten stünden im Widerspruch zu dem Ziel, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz am Bau zu fördern.

Auch die vorgesehene Verschärfung von Grenzwerten zur Verwertung von Recyclingbaustoffen sowie die Regelungen zur Zwischenlagerung und zum direkten Wiedereinbau von Ersatzbaustoffen vor Ort würden an der betrieblichen Praxis vorbeigehen.

"Mit dem Neuentwurf der Ersatzbaustoffverordnung gelingt es nicht, die Nutzung von Recyclingbaustoffen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen. Ressourcenschutz heißt auch, möglichst wenig neuen Boden und Baumaterial zu verwenden. Dazu muss möglichst viel Baumaterial recycelt und nicht auf Deponien entsorgt werden, deren Kapazitäten ohnehin immer knapper werden. Mehr Deponierung und weniger Recycling ist der falsche Weg. Das Bundesumweltministerium ist aufgefordert, hier deutlich nachzubessern, um nachhaltigen Schäden für die Bau-, Abbruch- und Recyclingwirtschaft abzuwenden", so Pakleppa abschließend.

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