Erweiterung des Dämmstoff-Portfolios

Bachl baut Steinwolle-Werk

von: Rechtsanwalt & NotarJohannes Jochem
Röhrnbach/Ronneburg (ABZ). – Nach einer gut zweijährigen Planungsphase haben vor einigen Monaten die Bauarbeiten für ein neues Dämmstoffwerk der Unternehmensgruppe Bachl im thüringischen Ronneburg begonnen. Neben dem bereits seit den 90er-Jahren etablierten EPS-Standort entsteht dort ein neues Steinwolle-Werk mit schätzungsweise 100 neuen Arbeitsplätzen, teilte das Unternehmen mit.
Karl Bachl Dämmstoffe
Beim traditionellen Richtfest waren zusammen mit den beteiligten Bauunternehmen, Planern und Mitarbeitern auch Vertreter aus der thüringischen Regionalpolitik (v. l.): Katja Veit (Geschäftsführerin Hans Fuchs), Frank Jahn (Bauleitung Hans Fuchs), Christian Resch (Projektleitung Bachl Fertigteilbau), Cornelius Riehle (Bauleitung Bachl), Holger Lübke (Geschäftsführer Kunststoffverarbeitung), Bürgermeisterin Krimhild Leutloff, Michael Weber (Dachdecker), Karl Bachl (Inhaber), Landrätin Martina Schweinsburg, Klaus Franz (Projektleiter), CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Mario Voigt, MdL Christian Tischner (CDU), Michael Küblbeck (CEO Unternehmensgruppe Bachl) und Katharina Simmelbauer (Geschäftsbereichsleitung Steinwolle). Foto: Bach

Nachdem sich die Produktionshalle mit großen Schritten der Fertigstellung nähert und der Beginn der Installation der Anlagentechnik bevorstehe, feierte Bachl am 20. Juli 2021 zusammen mit den beteiligten Bauunternehmen, Planenden und Mitarbeitenden das traditionelle Richtfest. Mit dieser Investition beschreitet die Unternehmensgruppe neue Wege in der Dämmstoffsparte. Schon seit mehreren Jahrzehnten ist Bachl nach eigenen Angaben als Hersteller von Baustoffen wie EPS, PU-Schaum, XPS und Perliten auf dem europäischen Dämmstoffmarkt etabliert.

Geschäftsführer Michael Küblbeck sieht die Steinwolle hierbei als optimale Ergänzung und erklärt: "Wir wollen unseren Kunden ein ganzheitliches Produktportfolio aus einer Hand bieten. Damit stehen ihnen umfangreiche, materialübergreifende und qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen zur Verfügung, um die baulichen Dämmstoff-Anforderungen für die vielfältigen Anwendungsgebiete zu erfüllen."

Das Vorhaben möge ambitioniert erscheinen, zumal sich in Deutschland seit rund 70 Jahren kein neuer Anbieter neben den bestehenden drei Produzenten habe etablieren können, heißt es von Unternehmensseite.

Mit Klaus Franz habe man einen Projektleiter gewinnen können, der über eine langjährige und fundierte Erfahrung im Bereich Steinwolle verfüge. Zusammen mit dem Projektteam verantworte er den Aufbau und blicke einem Produktionsstart im Frühjahr 2022 optmistisch entgegen.

Die Entscheidung, in die eigene Herstellung von Steinwolle, und damit in einen weiteren Dämmstoff zu investieren, wurde auch durch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) begünstigt. Michael Küblbeck und Firmeninhaber Karl Bachl sind sich einig: "Die gesetzten Klimaschutzziele können nur dann erreicht werden, wenn auch im Gebäudesektor, vor allem im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien, ausreichend gedämmt und damit CO2 eingespart wird."

Darum geht es: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte zum Aktenzeichen 10 U 14/19 einen Fall zu entscheiden, bei dem unter der Bodenplatte eines Kellers in WU-Beton (weiße Wanne) Dämmung verbaut war aus expandiertem Polystyrol (EPS) doppellagig verlegt. Im Vertrag und Leistungsverzeichnis vorgesehen war hingegen eine Dämmung aus geschlossenzelligem, extrudiertem Polystyrol (XPS). EPS ist durch einen gerichtlich bestellten Gutachter im Sachverständigenbeweis als nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beurteilt worden. Zudem hatte das verwendete Produkt gemäß dem Datenblatt des Herstellers keine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung unter tragenden Bodenplatten sowie bei drückendem Wasser. Es wurde versucht, eine Zulassung im Einzelfall nach der Landesbauordnung zu erreichen, was jedoch für das Urteil des Gerichts im Ergebnis unerheblich war und weswegen in Ansehung eines Rückbaus des Gebäudes zwecks Mangelbeseitigung Beträge über 300.000 Euro ausgeurteilt wurden.

Folgen für die Praxis: Der Fall enthält eine Vielzahl von Einzelaspekten, die interessant sind, um sie hier anzusprechen.

Eine Zulassung im Einzelfall nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und im Verfahren vor den zuständigen Verwaltungsbehörden würde nicht automatisch dazu führen, dass auch der Vertragsinhalt zwischen den privaten Vertragspartnern (Verbraucher oder Firma) geändert würde. Daher bleibt in jedem Falle ein Mangel bestehen. Das Gericht sagt ferner, dass eine Zulassung im Einzelfall außerdem nichts an der Einschätzung ändere, dass nicht von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden dürfe. Entsprechendes ist nur dann möglich, wenn der Bauherr auch bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zusätzlich über die Risiken und Folgen aufgeklärt worden wäre.

Im vorliegenden Fall wurde diskutiert, ob der Bauherr die andere Dämmung (EPS) akzeptiert habe, weil sich dies aus der Rechnung herauslesen lasse und der Architekt diese geprüft und abgezeichnet habe. Hierzu gilt der Grundsatz, dass die Rechnungsprüfung eines Architekten nicht zu einer Vertragsänderung (in Auftrag oder in Vollmacht des Auftraggebers?) führen kann. Eine Vollmacht hierzu dürfte der Architekt sowieso nicht haben und Inhalt beziehungsweise Ziel der Rechnungsprüfung ist auch nicht die bauvertragliche Änderung, sondern die mengenmäßige und rechnerische Prüfung.

Dass das Gebäude gegebenenfalls abgenommen wurde, ändert auch nichts, da der Bauherr offenbar nicht bewusst und in Kenntnis des Einbaus des falschen Materials die Abnahme erklärt habe.

Die erheblichen Kosten und die Frage des Rückbaus bis zum Fundament zwecks Mangelbeseitigung zeigen auf, dass es ratsam gewesen wäre, bei der Herstellung der Dämmung unterhalb der Bodenplatte genau hinzusehen und hierzu eine erhöhte Sorgfaltspflicht von bauüberwachenden Architekten besteht, was das Urteil ausdrücklich verdeutlicht. Es handelt sich nicht um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit, dass das richtige Material bestellt werde und benutzt werde. Die Bauüberwachung hat sich gegebenenfalls auch nach Errichtung der Bodenplatte die Lieferscheine zeigen zu lassen zu den verwendeten Materialien. Dann hätte man nicht das gesamte Gebäude zurückbauen müssen, sondern nur den bis dahin erreichten Bautenstand der weißen Wanne.

Rechtsanwalt & Notar Johannes Jochem, Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

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