EU genehmigt neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

E-Lkw werden vom BMVI mit bis zu 80 Prozent gefördert

Berlin (ABZ). – Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten, das teilte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nun mit. Damit stehe für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit. Bundesminister Andreas Scheuer dazu: "Durchbruch für den Nutzfahrzeug-Bereich. Mit der neuen Förderung setzen wir einen riesen Anreiz für Transportunternehmen, auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge umzusteigen. Denn wir fördern nicht nur den Erwerb, sondern auch die dafür nötige Tank- und Ladeinfrastruktur." Ferner sollen mehr Güter auf die Schiene verlagert werden. Tatsache sei aber auch, dass die Straße weiterhin einen großen Anteil am Gütertransport haben werde. "Darum muss er schnell sauberer werden. Die Nachfrage nach sauberen Fahrzeugen ist entsprechend hoch und die Verfügbarkeit nimmt zu. Mein Appell an die Branche: ,Nutzen Sie diese Chance!'", sagte der Minister.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge laut BMVI drei Elemente:

  • Die Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug;
  • Die Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben;
  • Die Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 will das BMVI insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereitstellen. Richtlinientext und Förderaufrufe sollen nun folgen.

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