EU-Kommission veröffentlicht Europäisches Datengesetz
Neue Regelung für EU-Datenzugang
Brüssel/Belgien (ABZ). – Am 23. Februar hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Europäische Datengesetz "Data Act" vorgelegt. Ziel dieser Initiative ist es, einen europäischen Binnenmarkt für Daten zu entwickeln, auf dem die Nutzung von Daten vereinfacht und faire Bedingungen für den Datenzugang geschaffen werden sollen, informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Positiv aus Handwerkssicht seien diePunkte, dass Daten generell zugänglich gemacht werden müssen, dass Nutzer selbst entscheiden könnten, ob sie Daten mit Dienstleistern teilen, und dass eine Fairness-Prüfung im B2B-Bereich vorsehe, dass missbräuchliche Vertragsklauseln unwirksam seien.
"Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für das Europäische Datengesetz ist ein in die richtige Richtung zielender Beitrag zu einer mittelstandsgerechten Digitalisierungspolitik", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke und führt aus: "Zu Recht hat die EU-Kommission darin den Grundsatz verankert, dass Daten, die durch die Nutzung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen entstehen, zugänglich sein müssen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen."
Der Nutzer soll im Mittelpunkt stehen und darüber entscheiden können, ob er seine Daten auch mit unabhängigen Dienstleistern teilt, damit diese sein Produkt reparieren und warten oder weitere Dienstleistungen erbringen können.
Daten spielen laut Verband eine immer größere Rolle, auch im Handwerk. Ob die Heizung gewartet oder das Auto repariert werden muss, entscheide sich immer mehr anhand der übermittelten Daten. Zusätzlich generierten intelligente Produkte im Haushalt immer mehr Daten, die Handwerksbetriebe dringend benötigten, um ihre Geschäftsmodelle auf die Kundenwünsche anzupassen. "Faktisch sind es aber die Hersteller smarter Geräte oder Tech-Konzerne, die einen exklusiven Zugang zu diesen wichtigen Daten haben und sie in wettbewerbswidriger Weise für sich nutzen können", sagt Schwannecke.
KMU seien beim Datenzugang in einer schwächeren Position. "Die Liste mit unfairen und daher unwirksamen Vertragspraktiken geht in die richtige Richtung und enthält im Wesentlichen die Praktiken, die wir aus Handwerkssicht als missbräuchlich identifiziert haben", sagt der Generalsekretär.
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