EU-Verordnung

Die BauPVO richtig umsetzen

MÜNCHEN (ABZ). – Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 305/2011 (BauPVO) ergeben sich für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Bauprodukten wichtige Änderungen, die beim Inverkehrbringen von Produkten zu berücksichtigen sind. Das betrifft auch die Hersteller und Inverkehrbringer von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen, deren Produkte in Zukunft die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1090, Teil 1 bis 3 erfüllen müssen. Ebenso ergeben sich im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) durch die Umsetzung der harmonisierten Normreihe DIN EN 13445 neue Fragestellungen. Auch der gestiegene Bedarf an Konstruktionen und Komponenten, die als Folge der Globalisierung nach internationalen Regelwerken gefertigt wurden (z. B. AWS D1.1/ASME, Section VIII), verlangt oft nach einer entsprechenden Darstellung der rechtlich-öffentlichen Vorschriften.

"Viele Unternehmen sind noch unsicher, wie die neuen Vorgaben rechtssicher umzusetzen sind", sagt Michael Dey, Leiter der Zertifizierungsstelle Werkstoff- und Schweißtechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Aus diesem Grund können sich Unternehmen bei TÜV SÜD in 2-tägigen Veranstaltungen – am 25./26. und am 21./22. In München – aus erster Hand über die Anforderungen der BauPVO sowie der Druckgeräterichtlinie in Verbindung mit den Nachgelagerten Normen informieren. Am ersten Tag der Veranstaltungen steht die DIN EN 1090 für Stahl- und Aluminiumkonstruktionen bzw. der AWS Code D 1.1 im Mittelpunkt, am zweiten Tag geht es um die Normenreihe DIN EN 13445 bzw. um den ASME Code im Rahmen der Fertigung von Behältern.

Weitere Informationen zum Programm und eine Anmeldemöglichkeit unter www.tuev-sued.de/info-forum-schweissbetriebe

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